„Ein paar kleine, punktuelle Verbesserungen vermögen nicht die repressiven und disziplinierenden Tendenzen und weiterhin bestehenden massiven Defizite der „Mindestsicherung“ auszugleichen, sie verstärken eher die Spaltung der Gesellschaft weil die einen gegen die anderen ausgespielt werden“ kritisiert Omann Martin Mair den Regierungsbeschluss.
Überwachen und strafen statt helfen und fördern?
Fehlende „Arbeitsmarktfitness“ als Grund für Leistungskürzungen heranzuziehen bedeutet zusätzliche Bestrafung und Stigmatisierung der Opfer der verfehlten Politik der rechtspopulistischen Regierung. Das gegeneinander Ausspielen von Bevölkerungsgruppen, auch unter den MindestsicherungsbezieherInnen selbst, dient offenbar dazu, davon abzulenken, dass die rechtspopulistische Regierenden nichts gegen die durch Robotisierung (Industrie 4.0, Prekäre Arbeitsverhältnisse wie Crowdwork usw.) und Globalisierung weiter rasant zunehmende Vernichtung von produktiver Lohnarbeit und die wachsende Kluft zwischen Reich und Arm unternehmen.Besonders übel ist, dass Menschen, die aufgrund des Versagens der Regierung nur noch nicht Existenz sichernde Teilzeitarbeitsplätze vorfinden, mit der Vernichtung des mühsam durch eigene Arbeit aufgebauten Eigentums bedroht werden!
„Schlecht bezahlte Bullshitjobs ohne echte Absicherung sind kein Ersatz für das von der Regierung zunehmend missachtete Menschenrecht auf frei gewählte, produktive und gute bezahlte Arbeit, zumal sich die Regierung nach Übereinkommen ILO 122 zu einer Politik verpflichtet hat, die für ausreichende Arbeitsplätze sorgt“ kritisiert Obmann Martin Mair die Arbeitsverweigerung der Regierung.
„Wissenschaftliche Fortschritte und technische Rationalisierung kann in einer Demokratie sinnvollerweise nur zur Reduktion der Lohnarbeit und Aufteilung des Rationalisierungsgewinnes auf alle durch ein bedingungsloses Grundeinkommen genutzt werden, alles andere zerstört langfristig die menschliche Gemeinschaft und Kultur“ fordert Martin Mair eine nachhaltige und zukunftsorientierte Politik der Regierung ein.
Zukunft sichern statt Bevölkerung spalten!
Aktive Arbeitslose Österreich fordern als erste Schritte daher:- Schutz des Familienlebens: Ausbau der Familienbeihilfe zur Kindergrundsicherung in der Höhe von 500 Euro pro Kind (bei Wegfall des Kinderzuschlages), womit der angeblich fehlende „Arbeitsanreiz“ für Mehrkinderfamilien beseitigt wird.
- Schutz des Eigentums nach EMRK umsetzen: Erhöhung der Vermögensfreigrenze auf die 12fache Höchstbemessungsgrundlage der Sozialversicherung. Kein Eintrag in das Grundbuch bei Eigentumswohnungen und Eigentumshäusern für den Eigenbedarf. Durch den Eintrag ins Grundbuch werden die ländlichen Regionen massiv benachteiligt, die Armut in die kommenden Generationen vererbt und die Landflucht gefördert!
- Keine Abschaffung der Versicherungsleistung Notstandhilfe, die zur dauerhaften Belastung von Bundesländern (Verdoppelung der Bürokratie! Altersarmut durch Wegfall Pensionsvericherung) wird
- Freie Wahl der AMS-Kurse als einfachste und wirkungsvollste Qualitätssicherung, statt die auf struktureller Gewalt beruhende, planwirtschaftliche Kursindustrie weiter zu füttern! Die Betroffenen und nicht die teuren und überflüssigen selbst ernannten ExpertInnen wissen am besten was für diese selbst gut ist!
- Schluss mit der Bevormundung durch eine abgehobene, selbsternannte Expertokratie! Aufbau einer Arbeitslosen- und Sozialanwaltschaft als Rechtsdurchsetzungsagentur und Plattform für Betroffenenselbstorganisationen, die entsprechend den internationalen Verpflichtungen (ILO Übereinkommen 122, ILO Empfehlung 202) ein Mitspracherecht sowohl bei Planung, Durchführung und Kontrolle der Umsetzung der Sozial- und Beschäftigungspolitik haben.
- Schrittweise Einführung eines bedingungslosen Grundeinkommens statt eskalierender Sozialbürokratie und sozialer Spaltung von Österreich!
Erklärung zur Mindestsicherung
Die Mindestsicherung ist ein wichtiger Teil des sozialen Netzes in Österreich, der soziale Ausgrenzung vermeiden und Menschen vor tiefer Armut bewahren soll. Sie dient der Linderung von Notlagen, in denen Menschen keine anderen Möglichkeiten zur Sicherung ihres Lebensunterhalts haben oder ihr Einkommen – oft auch trotz Erwerbstätigkeit – unter einer bestimmten Grenze liegt. Eine Inanspruchnahme ist mit umfangreichen Prüfungen und der Offenlegung der gesamten Lebens- und Einkommenssituation verbunden.Das Anrecht auf diese Unterstützung auf Mindestniveau ist unabhängig von bisherigen eigenen Beiträgen zur Sozialversicherung. Denn die meist vorübergehend bezogene Mindestsicherung ist keine Versicherungsleistung, sondern soll als unterstes Auffangnetz notleidenden Menschen ein Leben in Würde ermöglichen. Sie orientiert sich also am Bedarfsprinzip: Was braucht ein Mensch heute in unserer Kultur zum (Über)Leben. Einen Anspruch darauf hat man, weil man ein Mensch ist, und nicht, weil man vorher etwas beigetragen hat. So soll auch verhindert werden, dass Personen, die am Arbeitsmarkt keine Chance haben, letztlich zu menschenunwürdigen und gesellschaftlich unerwünschten Auswegen gezwungen sind, wie etwa Betteln, Prostitution oder Ladendiebstahl.
Wachsende soziale Ungleichheiten und steigende Armut sind daher nicht nur aus der Sicht der Betroffenen höchst problematisch. Sie ziehen Folgekosten nach sich und gefährden den sozialen Frieden und den Zusammenhalt der Gesellschaft insgesamt. Studien zeigen, dass von einer gerechten Verteilung der Chancen und Ressourcen alle in der Gesellschaft profitieren - sogar die Reichen.
Die Mindestsicherung ist kein Polster zum Ausruhen, sondern deckt schon jetzt nur die notwendigsten Bedürfnisse und kann Armut nicht wirklich vermeiden. Studien zeigen, dass es MindestsicherungsbezieherInnen gesundheitlich schlechter geht und dass sie überdurchschnittlich oft in schlechten Wohnverhältnissen leben. Betroffene Kinder erleben in vielen Bereichen – in der Schule, in der Freizeit – soziale Ausgrenzung. Wichtig wäre es, die Mindestsicherung so auszubauen, dass Kinderarmut und Gesundheitsgefährdung vermieden werden.
Die Ausgaben für die Mindestsicherung machten 2017 insgesamt 977 Millionen Euro und somit insgesamt weniger als ein Hundertstel der Sozialausgaben Österreichs aus. In Wien erhielten 2016 knapp 40.000 Haushalte mit Mindestsicherung weniger als 500 Euro im Monat, während nur 40 Haushalte 2.500 Euro oder mehr bezogen. 70,5 Prozent aller MindestsicherungsbezieherInnen sind sogenannte "Aufstocker", d.h. ihr Erwerbseinkommen, ihre Pension, ihr Arbeitslosengeld oder ihre Notstandshilfe reicht nicht aus und wird auf einen Mindestsatz aufgestockt. Wir leben in einem der reichsten Länder der Welt: bei den Kürzungen geht es für den Staat nur um wenig Geld - aber den Notleidenden fehlt jeder Euro.
Die Regierung erweckt den Eindruck, insbesondere bei Zugewanderten und Asylberechtigten einsparen zu wollen. Treffen werden die geplanten – und wie die jüngsten Entscheidungen des VfGH und des EuGH zeigen: auch rechtlich sehr fragwürdigen – Kürzungen aber insbesondere kranke Menschen, Menschen mit Behinderungen, PensionistInnen, Kinder sowie Erwerbstätige, deren Einkommen oder Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung nicht zu einem menschenwürdigen Leben ausreichen. Zugewanderten gebührt die Unterstützung nach dem Bedarfsprinzip selbstverständlich in gleicher Weise. Notlagen ergeben sich für sie auch daraus, dass sie häufig benachteiligt und stärker armutsgefährdet sind.
Durch diese Kürzungen wird aber letztlich auch der Druck auf die (noch) in Beschäftigung Stehenden verstärkt, weil sie Gefahr laufen, ihre Arbeitsplätze an Personen zu verlieren, die diese Tätigkeiten auch zu schlechteren Bedingungen annehmen müssen, weil sie sonst keine Absicherung mehr haben. Statt diesen Druck weiter zu erhöhen, sollte für mehr und sichere Arbeitsplätze sowie für höhere Erwerbseinkommen gesorgt werden. Auch Asylberechtigten und subsidiär Schutzberechtigten sollte man Möglichkeiten bieten, einen Beitrag zur Gesellschaft zu leisten, anstatt ihnen die Mittel zum Überleben zu entziehen.