Zu einem Schuldspruch kommt es nur, wenn die betroffene Person ausreichend beweisen kann, dass sie sich gewehrt hat. „Menschen, die aufgrund von Schockstarre, Betäubungsmitteln oder körperlichen Gründen nicht fähig sind, sich zu wehren, werden indirekt für die Tat mitverantwortlich gemacht. Das muss sich ändern!“ so Häberli weiter.
Der feministische Streik/Frauenstreik Basel fordert deshalb:
- Jede sexuelle Penetration ohne gegenseitige Einwilligung ist als Vergewaltigung einzuordnen. Konsens muss selbstverständlich werden!
- Jugend- und Präventionsarbeit ausbauen. Auf potenzielle Tatpersonen fokussieren, statt auf das Verhalten der potenziellen Betroffenen.
- Geschulte Ansprechpersonen und sensibilisiertes Personal in Polizei und Gerichtsbarkeit. Verfahrensformen schaffen, die auf das Wohl der geschädigten Personen ausgelegt sind und sie nicht retraumatisieren.
- Eine Gesellschaft, die sie sich konsequent gegen sexualisierte Gewalt stellt und Verantwortung übernimmt. Das heisst unter anderem Betroffenenschutz vor, während und nach Verhandlungen.
- Tatpersonen müssen zur Verantwortung für ihr Handeln gezogen werden.