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Tarifeinheit: Keine Macht den Spartengewerkschaften

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Keine Macht den Spartengewerkschaften Das neue Tarifeinheitsgesetz

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Politik

Im Manager Magazin und auf Spiegel-Online entdeckt man im neuen Tarifeinheitsgesetz einen Grund zum Feiern. Endlich ist es vorbei mit der Macht der Spartengewerkschaften, die – zumindest theoretisch – die deutsche Industrie ständig hätten lahmlegen können.

Auf der richtigen Seite stehen: Der ehemalige Vorsitzende der Grossgewerkschaft IG Metall, Berthold Huber, sitzt seit dem 25. April 2015 im Verwaltungsrat der Volkswagen AG.
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Auf der richtigen Seite stehen: Der ehemalige Vorsitzende der Grossgewerkschaft IG Metall, Berthold Huber, sitzt seit dem 25. April 2015 im Verwaltungsrat der Volkswagen AG. Foto: Rudolf Simon (CC BY-SA 3.0 unported - cropped)

Datum 27. Mai 2015
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„Nichts anders haben Spartengewerkschaften wie die GDL (für Lokführer), die Vereinigung Cockpit (für Piloten) oder der Marburger Bund (für Ärzte) in der Vergangenheit getan: Betriebe in die Knie gezwungen, - man könnte auch sagen, erpresst - um Partikularinteressen durchzusetzen.“

Das Schreckenswort ist ohne Zweifel das Partikularinteresse. Wenn kämpferische Spartengewerkschaften die Schlüsselstellung ihrer Mitglieder in den jeweiligen Betrieben so ausnutzen, dass deren Kalkulationen durcheinandergebracht werden, dann, so der Vorwurf, streiten und streiken sie bloss, um das eigene Interesse durchzusetzen. Darüber, dass es in dieser Klassengesellschaft nur möglich ist, erträgliche Arbeitsbedingungen und irgendwie auskömmliche Bezahlung zu erhalten, wenn die Beschäftigten sich kollektiv weigern, die verlangte Arbeit zu leisten und damit den Betrieb „in die Knie“ zwingen, wird grosszügig hinweggesehen.

Betont wird vielmehr, dass sie sich damit an etwas vergehen, das im Gegensatz zu ihrem Interesse am Lebensunterhalt nicht bloss „partikular“ sein soll – am Gewinninteresse ihrer Arbeitgeber. Dafür haben die Beschäftigten ihre Dienste zu leisten und davon hängt im Kapitalismus auch tatsächlich alles ab. In ihrer Gesamtheit repräsentieren die privaten Reichtumsbilanzen der Unternehmen das nationale Wachstum, auf das es der Politik ankommt, und insofern das kapitalistische Allgemeinwohl.

Man merke sich also: Es handelt sich bei den Tarifauseinandersetzungen mit den Spartengewerkschaften nicht um einen Interessenskonflikt zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, sondern um den Kampf zwischen Gut (Allgemeininteresse) und Böse (Partikularinteresse), der so nicht weitergehen kann, weil er nur zu Unheil führt:

„Wenn Konzerne wie die Deutsche Bahn oder die Lufthansa argumentierten, dass der Betriebsfrieden gestört werde, wenn es innerhalb eines Unternehmens zig Tarifverträge gibt, war das den Spartengewerkschaften herzlich egal.“

Das Fachblatt für Management weiss eben zu unterscheiden: Spartengewerkschaften, die jeweils eigene Tarifverträge erstreiten, pfeifen auf den Betriebsfrieden. Wenn hingegen die Chefs für unterschiedliche Arbeits- und Entlohnungsbedingungen sorgen, ist der Betriebsfrieden herzlich wurscht. Und das tun die Chefs ja dauernd: Mit „betriebsnahen Lösungen“ durch Öffnungsklauseln in den Flächentarifverträgen, mit Werksverträgen und Outsourcing, mit Leiharbeit und Zeitarbeit, für die eigene Tarifverträge gelten, mit der Wiedererweckung konkurrierender, „christlicher“ Kleingewerkschaften, die sich für unternehmerfreundliche Tarifvorstellungen offener zeigen, praktizieren deutsche Unternehmen inzwischen vielschichtige Tarifpluralität. Aber ein tarifpolitischer Verhau, den das Kapital selber anrichtet, ist eben kein Grund zum Meckern sondern allemal recht, weil er der Senkung des Lohns und der Organisation profitdienlicher Arbeitsbedingungen dient.

Spartengewerkschaften, so das Magazin weiter, verursachen mit dem Pochen auf die Interessen ihrer Mitglieder nichts als Chaos und machen die Führung eines Unternehmens schlechterdings unmöglich.

„Wenn die Konzerne anführten, dass Einsatzpläne kaum zu erstellen sind, wenn für ein- und dieselbe Berufsgruppe unterschiedliche Arbeitszeiten gelten, zuckten sie mit den Schultern und verwiesen auf ihr angebliches Grundrecht.“

Während heute die glasklare Struktur von vielfältigen Schichtplänen, Sonderschichten, Überstunden Teilzeitarbeit und Gleitzeit, Abrufarbeit, flexibler Arbeitszeit und lebenslanger Arbeitszeitverrechnung keine Probleme bereitet, verlören die Betriebe ja komplett die Orientierung, wenn diese übersichtliche Ordnung von Spartengewerkschaften dadurch gestört würde, dass sie für eine oder mehrere Berufsgruppen tatsächlich weniger Regelarbeitsstunden erkämpfen. Mit solchen Schrecklichkeiten soll mit dem Tarifeinheitgesetz Schluss sein.

„Das Gesetz lässt zwar auch künftig zu, dass mehrere Tarifverträge in einem Unternehmen gelten können. Doch dort, wo Tarifkonflikte zwischen Gewerkschaften innerhalb eines Betriebes herrschen, - wie bei der Bahn - soll nur noch jene Abschlüsse machen dürfen, die die meisten Mitglieder hat.“

Für die bedrohten Konzerne ist das ein Segen, denn auf die „Grossgewerkschaften“ können sie sich verlassen. So denkt die EVG keine Sekunde lang daran, die Stärke, die von ihren Mitgliedern ausgeht, der der GDL solidarisch hinzuzuaddieren, um dann zusammen umso stärker gegen die DB aufzutreten und für die Schwachen und die Starken mehr herauszuholen. Und der DGB, so hebt das Magazin lobend hervor, weiss, anders als die Störer von den Minderheitsgewerkschaften, was gelebte Solidarität wirklich bedeutet:

„Für die Grossgewerkschaften ist das Gesetz ein Segen. Jahrzehntelang war es für IG Metall und Autokonzerne gleichermassen ein Horrorszenario, es könnte sich eine Automobil-Gewerkschaft gründen. Der Flächentarifvertrag wäre passé gewesen, Beschäftigte der prosperierenden Automobil-Industrie hätten sich nicht mehr darum scheren müssen, wie es schwächeren Betrieben in ihrer Branche geht. Es ist nie passiert. Die Grossgewerkschaften des DGB, aber auch Millionen Beschäftigte haben damit etwas gelebt, worauf die Spartengewerkschaften offenbar pfeifen: Solidarität.“

Gedacht ist da nicht etwa an Solidarität von Arbeitern und Einzelgewerkschaften miteinander, sondern an Solidarität der Arbeiter mit den Konzernen. Dafür verdient die IG Metall, stellvertretend für die Grossgewerkschaften des DGB, ein dickes Lob. Sie hat Flächentarifverträge für die gesamte Metallbranche abgeschlossen, die sich am Wohlergehen der Betriebe ausrichteten, und sie hat dabei noch nicht einmal an den prosperierenden Automobilherstellern Mass genommen, sondern an den „schwächeren Betrieben“.

Mehr Lohn als deren Gewinn verträgt, muss kein Metallbetrieb bezahlen. So geht „Sozialpartnerschaft“ richtig verstanden: Die Solidarität der Arbeiter untereinander hat sich unbedingt innerhalb des Rahmens abzuspielen, den die Gewinnanforderungen aller Betriebe abstecken. Auf die Anerkennung ihrer sozialpartnerschaftlichen Verantwortung durch Kapital, Staat und die breite Öffentlichkeit legen die DGB-Gewerkschaften grössten Wert – eine Anerkennung, die sie sich mit dem äusserst zurückhaltenden Gebrauch ihrer Macht zu verdienen meinen und die ihnen auch das Manager-Magazin zollt.

Bei Geltung des Tarifautonomiegesetzes sind kleine Spartengewerkschaften, um etwas durchsetzen zu können, darauf angewiesen, dass die konkurrierende Mehrheitsgewerkschaft sich hinter ihre Forderungen stellt. Wenn die sich mit dem Betriebsinteresse und nicht mit der kleineren Gewerkschaft solidarisch zeigt, dann kann die keinen Tarifvertrag erzielen und hat damit auch keinen gesetzlich erlaubten Streikgrund. Wie das ausgeht, wird die Zukunft zeigen – bloss: Wenn die DGB-Gewerkschaften die Interessen aller Berufsgruppen zufriedenstellend vertreten hätten, hätten die ja keine Spartengewerkschaften zu gründen brauchen.

Berthold Beimler