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Kontrolle in öffentlichen Verkehrsmitteln

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Augen auf! Kontrolle in öffentlichen Verkehrsmitteln

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Seit dem Herbst 98 führen die VBZ zusammen mit der Polizei Grosskontrollen in den Trams und Bussen durch. Dabei stehen sie mehrere Stunden an derselben Stelle (z.B. beim Dammweg, Helvetiaplatz, Limmatplatz,...) Einige VBZ-Kontrolleure stoppten die Fahrzeuge auf offener Strecke und führten eine Billetkontrolle durch.

Tram der VBZ-Linie 5 in Zürich Enge.
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Tram der VBZ-Linie 5 in Zürich Enge. Foto: Stefan Baguette (CC BY-SA 3.0 cropped)

Datum 17. September 1999
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An der nächsten Station stieg dann etwa ein Dutzend Polizeigrenadiere ein, kontrollierte und verhaftete gezielt Schweizerinnen, die durch ihr äusseres Erscheinungsbild auffielen und ausländische Leute.

Bis zum Ende dieser Razzia blieb der Bus oder das Tram an der Haltestelle stehen. Weil sich etliche Fahrgäste über diese Art der Kontrollen beschwerten, wurde die Taktik geändert.

Ab Ende 98 stiegen an einer Haltestelle überfallartig etwa ein Dutzend VBZ-Kontrolleure in die Fahrzeuge, die bis zum Ende der Kontrolle nicht weiterfuhren. Wer kein Billet hatte, musste aussteigen.

Für alle Fälle parkte ein Streifenwagen der Polizei in der Nähe. Auch diese Art der Kontrollen wurde heftig kritisiert. Der neueste Stand ist, dass nun kleinere, aber gemischte Gruppen (Polizei in Zivil / Kontrolleure in Uniform) in die Fahrzeuge steigen. Das Ziel bleibt dasselbe: Die Billetkontrollen bilden den Vorwand um Sans-Papiers, Junkies, Punks abzugreifen.

Beliebte Kontrollpunkte sind: Linien, die zu Asylheimen führen, die gesamte Innenstadt - vor allem die Kreise 4 und 5 - und am Wochenende auf dem Weg zu Konzertlokalen (Palais Extra, Volkshaus)

RECHTLICHE HINWEISE IM UMGANG MIT DER POLIZEI: Es gibt kein spezielles Recht gegen Beobachterinnen, das heisst, der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist gestattet. Hinsehen ist keine Strafhandlung. Aber wenn Sie/ Du von der Polizei weggewiesen werden/ wirst, kann Ihre/ Deine Weigerung als Behinderung einer Amtshandlung ausgelegt werden.

Dies bedeutet, dass Sie/ Du eine Verhaftung mit allen unan genehmen Begleiterscheinungen inklusive Strafe riskieren/ riskierst. Wer sich nicht ausweisen kann, riskiert eine Polizeihaft von 24 Stunden. Also Ausweis auf sich tragen! Fotografieren von Übergriffen ist rechtlich erlaubt, jedoch erfahrungsgemäss nicht ohne Risiko. Die Polizistinnen sind theoretisch verpflichtet, sich auf Anfrage auszuweisen-, von Ihnen/ Dir können sie Dasselbe verlangen.

Im Umgang mit privater Polizei (Securitas, Protectas, Wache AG usw.): Diese haben nicht mehr Rechte als wir alle. Sie dürfen keine Personen anhalten oder festhalten, ausser sie haben diese bei Vergehen oder Verbrechen beobachtet, z.B. Drogenhandel, nicht aber Drogenkonsum, sie dürfen niemanden durchsuchen, keine Ausweise verlangen, keine Gegenstände konfiszieren. Für alle diese Handlungen müssen sie die Polizei rufen.

Übergriffe, Misshandlungen und Schikanen von Polizei, Hilfspolizei und Rechtsradikalen notieren!

Wir rufen Opfer und Zeuginnen von Übergriffen, Misshandlungen und Schikanen auf, uns - der Gruppe augenauf - das Erlebte aufzuschreiben und an obige Adresse zu schicken. Anonymität wird zugesichert. Wir veröffentlichen nichts ohne Einwilligung der Betroffenen.

Es ist wichtig, dass viele Informationen über Menschenrechtsverletzungen zu uns gelangen. Nur so kann dem Treiben und der Willkür von staatlicher und privater Polizei gegenüber ausländischen Menschen und Menschen von der Gasse Einhalt geboten werden.

Was ist geschehen? Ablauf möglichst genau schildern: Warum/ Wann/ Wo/ Wer? Gab es Misshandlungen? Wurdet Ihr verbal bedroht oder beschimpft? Wurden Gegenstände oder Geld beschlagnahmt? Habt Ihr eine Quittung erhalten? Hat nach der Haftentlassung etwas gefehlt?


Gruppe augenauf
Postfach
CH-8026 Zürich
Tel. 044/241 11 77

ub