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Vorratsdatenspeicherung vor dem Europäischen Gerichtshof,

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Vorratsdatenspeicherung vor dem Europäischen Gerichtshof,

Am 2. März 2010 hat das Bundesverfassungsgericht auf die Beschwerden von über 34.000 Bürgerinnen und Bürgern die deutschen Vorschriften zur Vorratsspeicherung aller Verbindungsdaten für verfassungswidrig und nichtig erklärt. Und auch aus anderen europäischen Staaten regt sich Misstrauen gegenüber der Richtlinie der EU.

Diese verstösst nämlich gegen nationale Richtlinien. Der irische High Court in Dublin entschied in der vergangenen Woche, dem Europäischen Gerichtshof diese Frage vorzulegen. Also, ob die EU-Richtlinie zur Speicherung aller Verbindungsdaten gegen die EU-Grundrechtecharta verstösst und damit unwirksam ist. Am Telefon Kai-Uwe Steffens vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung.

Creative Commons Lizenz

Autor: Tagesaktuelle Redaktion

Radio: corax Datum: 10.05.2010

Länge: 05:50 min. Bitrate: 320 kbit/s

Auflösung: Stereo (44100 kHz)