Für die Präsidentin des Bundes-arbeitsgerichts ist dies gerechtfertigt, denn diese Eigenmächtigkeiten der Arbeitnehmer bewiesen fehlenden Anstand. Ein Arbeitnehmer habe das „Interesse des Unternehmens immer mitzudenken“. Es liege dann völlig der Freiheit des Unternehmens, darüber zu entscheiden, wann „eine Beziehung gestört ist“. Eine schöne Klarstellung darüber, worin der Anstand eines Arbeitnehmers zu bestehen hat und wofür er gut ist. Und eine Lektion, dass das Eigentum des Unternehmers unantastbar ist – egal, wie klein es ist!
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Präsidentin des Bundesarbeitsgerichts bekräftigt Bagatellkündigungen
Immer häufiger werden fristlose Kündigungen z.T. langjährig Beschäftigter bekannt, die Gegenstände von geringem Wert mitgenommen haben.
Autor: GegenStandpunkt
Radio: frs Datum: 17.03.2010
Länge: 06:38 min. Bitrate: 128 kbit/s
Auflösung: Stereo (44100 kHz)
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