Deswegen durfte der Film bislang in Deutschland nicht gezeigt werden.
Am 26. Mai 2009 gab der Bundesgerichtshof den Film schliesslich doch zur Vorführung frei und begründet dies mit der Freiheit der Kunst die in diesem Fall über der Freiheit der Person stehe.
Radio F.R.E.I. sprach mit dem Kommunikationswissenschaftler Prof. Dr. Friedrich Krotz (Universität Erfurt) über das Spannungsverhältnis zwischen Kunst und Persönlichkeitsrecht.
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Persönlichkeitsrecht vs. Kunst - Der Fall "Rohtenburg"
Noch 2006 urteilte das Landesgericht Frankfurt, dass der Film "Rothenburg" die Persönlichkeitsrechte von Armin Meiwes verletze, der als "Kannibale von Rothenburg" bekannt wurde.
Autor: johannes
Radio: Radio F.R.E.I. Datum: 23.06.2009
Länge: 16:17 min. Bitrate: 256 kbit/s
Auflösung: Stereo (44100 kHz)
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