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Spätabtreibungsgesetzgebung Gespräch mit Christel Riemann-Hanewinkel

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Spätabtreibungsgesetzgebung Gespräch mit Christel Riemann-Hanewinkel

Spätabtreibungen, sprich Abtreibungen erst nach der 22. Schwangerschaftswoche, sind in Deutschland in Zukunft erst nach einer nun gesetzlich festgelegten Bedenkzeit von drei Tagen zwischen Diagnose und Abbrucherlaubnis möglich. Darüber hinaus ist der behandelnde Arzt dazu verpflichtet, die Schwangere umfassend aufzuklären und sie an weitere Beratungsinstitutionen weiterzuempfehlen.

Sollte er dies nicht tun, droht ihm ein Bussgeld. Diese Neuregelung hat der Bundestag vorigen Mittwoch beschlossen.

Creative Commons Lizenz

Autor: Tagesaktuelle Redaktion

Radio: corax Datum: 18.05.2009

Länge: 10:48 min. Bitrate: 320 kbit/s

Auflösung: Stereo (44100 kHz)