Die Härtefall-Regelung im Asylgesetz ist seit 2 Jahren in Kraft. Mit dieser Regelung können Kantone Menschen legalisieren, die keinen legalen Aufenthaltsstatus haben, aber gut integriert sind.
Die gesetzliche Grundlage der Härtefall-Regelung ist für alle Kantone dieselbe. Doch bei der Handhabung gibt es grosse Unterschiede.
Zu grosse Unterschiede, meint die Schweizerische Flüchtlingshilfe in einer eben erschienen Studie.
Wilma Rall berichtet
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Die Härtefall-Praxis im Asylgesetz: regiert dort die Willkür?
Die Härtefall-Regelung im Asylgesetz ist seit 2 Jahren in Kraft. Mit dieser Regelung können Kantone Menschen legalisieren, die keinen legalen Aufenthaltsstatus haben, aber gut integriert sind. Die gesetzliche Grundlage der Härtefall-Regelung ist für alle Kantone dieselbe.
Autor: Wilma Rall
Radio: RaBe Datum: 25.03.2009
Länge: 04:41 min. Bitrate: 256 kbit/s
Auflösung: Stereo (44100 kHz)
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