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Die Härtefall-Praxis im Asylgesetz: regiert dort die Willkür?

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Die Härtefall-Praxis im Asylgesetz: regiert dort die Willkür?

Die Härtefall-Regelung im Asylgesetz ist seit 2 Jahren in Kraft. Mit dieser Regelung können Kantone Menschen legalisieren, die keinen legalen Aufenthaltsstatus haben, aber gut integriert sind. Die gesetzliche Grundlage der Härtefall-Regelung ist für alle Kantone dieselbe.

Die Härtefall-Regelung im Asylgesetz ist seit 2 Jahren in Kraft. Mit dieser Regelung können Kantone Menschen legalisieren, die keinen legalen Aufenthaltsstatus haben, aber gut integriert sind.
Die gesetzliche Grundlage der Härtefall-Regelung ist für alle Kantone dieselbe. Doch bei der Handhabung gibt es grosse Unterschiede.
Zu grosse Unterschiede, meint die Schweizerische Flüchtlingshilfe in einer eben erschienen Studie.
Wilma Rall berichtet

Creative Commons Lizenz

Autor: Wilma Rall

Radio: RaBe Datum: 25.03.2009

Länge: 04:41 min. Bitrate: 256 kbit/s

Auflösung: Stereo (44100 kHz)