Jede Nutzung von kleinen Schnipsel anderer Werke, sogenannte Samples im eigenen neuen Stück müssen bei der GEMA angemeldet werden. Doch wann hat man am Beispiel eines Musikstücks etwas neues erschaffen und wann kopiert man einfach nur tausend andere Klänge anderer? Diese Frage wird nicht mehr ästhetisch, sondern juristisch beantwortet. Das kritisiert der Komponist Johannes Kreidler. Er erschuf mittels digitaler Hilfe ein Stück, dass in 33 Sekunden 70.200 Samples beinhaltet, die natürlich alle bei der GEMA angemeldet werden müssen...
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Das "geistige Eigentum" von 70.200 Samples
Die GEMA ist eine sogenannte Verwertungsgesellschaft, die die Rechte von fast allen heutzutage erhältlichen Musikstücken verwaltet.
Autor: Manuel Christa
Radio: RadioZ Datum: 21.08.2008
Länge: 09:47 min. Bitrate: 80 kbit/s
Auflösung: Mono (44100 kHz)
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