C-133/06). PRO ASYL begrüsst, dass damit ein Instrument zur Auslagerung des Flüchtlingsschutzes in die Transit- und Herkunftsregionen gekippt worden ist. Die EU-Listen waren schon bei Verabschiedung der Asylverfahrensrichtlinie höchst umstritten. PRO ASYL, der Europäische Flüchtlingsrat ECRE und UNHCR hatten wegen dieser problematischen Regelungen Ende 2005 eine Ablehnung der Richtlinie gefordert. Insbesondere die Drittstaatenregelung stellt einen Frontalangriff auf den internationalen Flüchtlingsschutz dar. Die EuGH-Entscheidung bremst den europäischen Wettlauf der Schäbigkeiten.
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2. Teil - EuGH kippt Drittstaatenregelung - pro Asyl Europareferent Karl Kropp im Interview
Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg (EuGH) hat am 6. Mai die EU-Drittstaatenregelung und die EU-Regelung über sichere Herkunftsländer für nichtig erklärt (Rs.
Autor: bewegung/radio corax
Radio: corax Datum: 19.07.2008
Länge: 06:45 min. Bitrate: 128 kbit/s
Auflösung: Stereo (44100 kHz)
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