Das Bundesverfassungsgericht hat nun festgelegt, dass erst einmal ein elementares Grundrecht auf IT-Gebrauch geschaffen werden muss, von dem aus dann die Einschränkungen dieses Rechts gemäss staatlichen Präventivmassnahmen vorgenommen werden können. Ausspionieren der freien Persönlichkeit nur dann, wenn es von Staats wegen wirklich nötig ist! Schliesslich spioniert der Staat sein Volk nicht willkürlich, sondern streng rechtsstaatlich gewaltengeteilt aus!
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Online-Durchsuchungen: Bundesverfassungsgericht schafft neues Computer-Grundrecht
Ein Lehrstück über das hohe Gut der privaten Freiheit und ihrer Schranken: Der Staat will im Zeitalter der Informationssysteme auch in diesem Bereich – wie vorher schon bei Brief, Telefon, Wohnung – überall und sofort nachschauen können, welche Absichten seine Bürger haben.
Autor: GegenStandpunkt
Radio: frs Datum: 16.04.2008
Länge: 10:18 min. Bitrate: 128 kbit/s
Auflösung: Stereo (44100 kHz)
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