Unser Grundgesetz hat für so einen Fall schweres Geschütz auf Lager. Zum Beispiel den Artikel 79. Der wird auch „Ewigkeitsgarantie“ genannt. Dieser Artikel sorgt für die „Ewigkeit“ bestimmter Gesetze. So dürfen z.B. die Grundrechte nicht angekratzt werden. Und auch nicht die Demokratie.
Darauf geht auch Artikel 21 näher ein: „Parteien, die nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden, sind verfassungswidrig.“ So eine Partei könnte die NPD sein. Und genau die ist gerade in der Diskussion...Was ist denn aber so Spannend an dieser Partei? Es ist schon einmal ein Verbotsverfahern gescheitert. Eindeutig verfassungsfeindlich, meinen Berliner Innensenator Körting und mecklenburger Politiker. Wir Sprechen mit Roman Ronneberg, der ist Geschäftsführer von Miteinander ev ein verein der sich gegen Rechtsextremismus wehrt.
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Roman Ronneberg zu Npd Verbotsverfahren
Was tun, wenn eine Partei es anstrebt unser demokratisches System zu ändern, ja sogar in ein anderes zu verwandeln?
Autor: Tagesaktuelle Redaktion
Radio: corax Datum: 08.04.2008
Länge: 09:47 min. Bitrate: 128 kbit/s
Auflösung: Stereo (44100 kHz)
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