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Das Neue Rundfunkgesetz in Sachsen Anhalt

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Das Neue Rundfunkgesetz in Sachsen Anhalt

Freie Meinungsäusserung ist das Recht jedes Menschen in diesem Lande- verbriet im Grundgesetz.

Ob dieses Recht sich nun gleich in Form medialer Verbreitung wiederfindet- das liegt in der Bundesrepublik in den Händen der einzelnen Länder. Denn: Medien sind Ländersache. Und das heisst, Rundfunkgesetze und damit auch die Regelung von sogenannten Bürgermedien oder im juristischen deutsch korrekter nichtkommerziellen lokalen Anbietern- diese liegt in den Händen der einzelnen Länder- in unserem Falle eben der landesregierung Sachsen-Anhalts. Auf das Radio bezogen, das Sie eben genau jetzt hören, heisst das konkret, dass im Jahre 1998 auf Betreiben unter anderem der Gründer unseres Radiovereins eine Novellierung des Rundfunkgesetzes herbeigeführt wurde, dass eben auch solche Medien prinzipiell ermöglicht. Das ist nämlich nicht unbedingt überall so. Brandenburg sieht nichtkommerzielle Medien im eigenen Lande beispielsweise gar nicht vor. Also gibt es sie dort auch nicht. In Sachsen-Anhalt hingegen senden immerhin acht offene Kanäle im Fernsehbereich und zwei nichtkommerzielle Lokalradios- in Aschersleben und in Halle. Nun soll das Rundfunkgesetz ernuet geändert werden- natürlich nicht, um CORAX wieder abzuschaffen, aber eben doch Neue Entwicklungen im Medienbereich zu regeln. Darüber sprach Barbara mit Herrn Markus Kurze- Mitglied der CDU-Landtagsfraktion und des Beirates der Medienanstalt Sachsen-Anhalt.

Creative Commons Lizenz

Autor: Tagesaktuelle Redaktion Radio Corax

Radio: corax Datum: 19.03.2008

Länge: 10:45 min. Bitrate: 160 kbit/s

Auflösung: Mono (44100 kHz)