Und im Zuge der allgemeinen Entwicklung will jetzt die CDU-Landesregierung die bestehenden Abhörmassnahmen auch überarbeiten... . Und zwar soll die Überwachung von Berufsgeheimnisträgern aus dem Gesundheitsbereich erlaubt werden. Allerdings unterscheidet da das Innenministerium schon ein wenig, nämlich in "mehr" und "weniger" schützenswerte Berufe. Verschont werden also wie gehabt Ärzte und Psychotherapeuten - klar, macht ja auch Sinn. Dass es in Zahnarztpraxen allerdings nicht heiss her gehen kann ist fraglich. Trotzdem soll nach bisher bekannten Plänen das Abhören von Zahnärzten erlaubt werden - wer wird denn da die Schweigeppflicht so wirklich ernst nehmen wollen? Die thüringer Landeszahnärztekammer liess die geplante Novelle des Thüringer Polizeiaufgaben- sowie des Verfassungsschutzgesetzes nicht kalt - Henning Neukötter, der Geschäftsführer der Landeszahnärztekammer Thüringens stand Radio Corax hierzu Rede und Antwort.
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Abhörmassnahmen in Zahnarztpraxen
Seit 2002 ist das thüringer Polizei-Aufgaben-Gesetz in Kraft. Es erlaubt unter anderem zur Bekämpfung von Straftaten die Telefonüberwachung.
Autor: tagesaktuelle redaktion
Radio: corax Datum: 10.12.2007
Länge: 05:47 min. Bitrate: 192 kbit/s
Auflösung: Mono (44100 kHz)
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