Gestern hat der Bundesgerichtshof in Karlsruhe genau dieses entschieden. Der Versandhändler Jürgen Kamm aus Winnenden in Baden-Württemberg wurde freigesprochen. Das Urteil des Landgerichts Stuttgart, das ihm 3.600 Euro Geldstrafe aufgebrummt hatte, wurde in vollem Umfang aufgehoben. Die beschlagnahmten T-Shirts, Sticker und Kataloge müssen zurückgegeben werden. Rechtsmittel gegen den Richterspruch sind nicht möglich. Die Kosten des Verfahrens trägt die Staatskasze. Jürgen Kamm sprach mit Radio Corax. Zunächst stellt sich da die Frage, was denn die Begründung des Gerichtes war, dasz durchgestrichene Hakenkreuze doch nicht strafbar sind?
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Nix gut?! Jetzt doch gut?!
Jetzt ist es raus und Ein voller Erfolg für die Antifa. Das durchgestrichene Hakenkreuz ist nicht strafbar.
Autor: Tagesaktuelle Redaktion
Radio: corax Datum: 16.03.2007
Länge: 02:34 min. Bitrate: 128 kbit/s
Auflösung: Stereo (44100 kHz)
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