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Nix gut?! Jetzt doch gut?!

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Nix gut?! Jetzt doch gut?!

Jetzt ist es raus und Ein voller Erfolg für die Antifa. Das durchgestrichene Hakenkreuz ist nicht strafbar.

Gestern hat der Bundesgerichtshof in Karlsruhe genau dieses entschieden. Der Versandhändler Jürgen Kamm aus Winnenden in Baden-Württemberg wurde freigesprochen. Das Urteil des Landgerichts Stuttgart, das ihm 3.600 Euro Geldstrafe aufgebrummt hatte, wurde in vollem Umfang aufgehoben. Die beschlagnahmten T-Shirts, Sticker und Kataloge müssen zurückgegeben werden. Rechtsmittel gegen den Richterspruch sind nicht möglich. Die Kosten des Verfahrens trägt die Staatskasze. Jürgen Kamm sprach mit Radio Corax. Zunächst stellt sich da die Frage, was denn die Begründung des Gerichtes war, dasz durchgestrichene Hakenkreuze doch nicht strafbar sind?

Creative Commons Lizenz

Autor: Tagesaktuelle Redaktion

Radio: corax Datum: 16.03.2007

Länge: 02:34 min. Bitrate: 128 kbit/s

Auflösung: Stereo (44100 kHz)