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Das Bundessozialgericht bestätigt Hartz IV

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Das Bundessozialgericht bestätigt Hartz IV

Da kommt ein arbeitsloser Kläger und meint, weil der Regelsatz nicht zum Leben reiche, müsse der Staat ihn höher ansetzen!

Dagegen stellt das Bundessozialgericht klar: Das Gesetz orientiert sich nicht daran, was ein Arbeitsloser benötigt, sondern das Gesetz bestimmt, was der Mensch benötigt! Das Verarmungsprogramm des Staates ist höchstrichterlich für gerecht befunden: 345 € im Monat - das hat für die Menschenwürde zu reichen!

Creative Commons Lizenz

Autor: GegenStandpunkt

Radio: frs Datum: 31.01.2007

Länge: 30:27 min. Bitrate: 128 kbit/s

Auflösung: Stereo (44100 kHz)