Als Zeichen dafür tragen sie eine Armbinde mit dem roten Kreuz. Das heisst aber auch, dass Sanitätssoldaten nicht im allgemeinen Sicherungsdienst, am Maschinengewehr oder gar im Kampf eingesetzt werden dürfen. In den ISAF-Einheiten der Bundeswehr in Afghanistan wird diese Regel ignoriert. Zumindest in einem Kontingent gab es einen schriftlichen Befehl für Sanitäter, die Armbinde abzunehmen und an Sicherungsaufgaben teilzunehmen. Eine Sanitätsfeldwebelin, die ihren Einsatz zur Lagersicherung kritisch hinterfragte, fing sich sogar eine Disziplinarbusse in Höhe von 800 Euro ein.
Mit dem Hinweis darauf, nur in bewaffneten Konflikten, nicht aber in Afghanistan gelte die Unterscheidung zwischen Kombattanten und Nichtkombattanten, meinte das Verteidigungsministerium diese Praxis erklären zu können. Mit anderen Worten: für die Bundeswehr gilt das humanitäre Völkerrecht in Afghanistan grundsätzlich nicht.
Kalaschnikov sprach mit Florian Pfaff, der im Sanitätsamt der Bundeswehr in München arbeitet, über diesen bisher wenig beachteten Skandal des Militäreinsatzes am Hindukusch. Dieses völkerrechtswidrige Vorgehen bundesdeutscher Militärs ist Teil einer schon längeren Kette von Rechtsbrüchen, die von Jugoslawien 1999 über die Unterstützung des Irakkrieges 2003 bis nach Afghanistan reicht.
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Afghanistaneinsatz: Sanitäter an die Waffen!
Sanitätssoldaten gelten nach den Vorschriften des humanitären Völkerrechts in militärischen Auseinandersetzungen als Nichtkombattanten.
Autor: Carsten / Kalaschnikov
Radio: Datum: 19.10.2005
Länge: 20:25 min. Bitrate: 56 kbit/s
Auflösung: Mono (22050 kHz)
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