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Eigentlich darf der Staat keine Kreuze aufhängen, aber wenn er's tut, dann tut er's halt

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Eigentlich darf der Staat keine Kreuze aufhängen, aber wenn er's tut, dann tut er's halt

As ist in etwa der Inhalt der Begründung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs mit dem er eine Klage gegen den berühmten Kreuzerlass des bayerischen Ministerpräsidenten und CSU-Vorsitzenden markus Söder abgewiesen hat, wonach im Eingangsbereich aller Behörden des Landes (und empfohlen auch für alle anderen) ein Kreuz "gut sichtbar" anzubringen sei.

Radio Dreyeckland sprach mit Assunta Tammelleo vom Bund für Geistesfreiheit, der zu den Klägern gehört und gehören wird. Frei nach dem Motto beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig, bzw. Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe sehen wir uns wieder.

Creative Commons Lizenz

Autor: Jan Keetman

Radio: RDL Datum: 09.09.2022

Länge: 10:17 min. Bitrate: 320 kbit/s

Auflösung: Stereo (44100 kHz)