Die Landesregierung muss bis zum Jahresende nacharbeiten. Eingereicht hatte die Beschwerde die Gesellschaft für Freiheitsrechte gemeinsam mit dem Bündnis „SOGenannte Sicherheit. Beanstandet wurde z.B. der Einsatz von V-Leuten und verdeckten Ermittler:innen und die Regelungen zur Wohnraumüberwachung und zu Onlinedurchsuchungen. Über die Karlsruher Entscheidung haben wir mit David Werdermann von der Gesellschaft für Freiheitsrechte gesprochen.
Polizeigesetz Mecklenburg-Vorpommern teilweise verfassungswidrig: "Auch bei der Abwehr von schweren Straftaten sind die Grundrechte zu achten"
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat am 1. Februar grosse Teile des Polizeigesetzes in Mecklenburg-Vorpommern für verfassungswidrig erklärt.

Autor: Fabian
Radio: RDL Datum: 02.02.2023
Länge: 09:43 min. Bitrate: 320 kbit/s
Auflösung: Stereo (44100 kHz)
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