Artikel 15 des Grundgesetzes könne „auf die anvisierten Immobilien" angewendet werden, „sofern die gemeinnützige Bewirtschaftung für die Zukunft gesetzlich gesichert ist.“ Wir haben mit Veza von Deutsche Wohnen und Co enteignen gesprochen.
"Vergesellschaftung ist rechtssicher, finanzierbar und das beste Mittel für bezahlbare Mieten "
Die Expert:innenkommission zum Volksentscheid "Deutsche Wohnen & Co. Enteignen" hat bestätigt, dass die Vergesellschaftung von grossen Wohnungsunternehmen gesetzeskonform ist.

Autor: Fabian
Radio: RDL Datum: 30.06.2023
Länge: 05:25 min. Bitrate: 320 kbit/s
Auflösung: Stereo (44100 kHz)
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