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Straffällig alleine aufgrund der Teilnahme an Demonstration? Über den Beginn des Rondenbarg-Verfahrens

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Straffällig alleine aufgrund der Teilnahme an Demonstration? Über den Beginn des Rondenbarg-Verfahrens

Am 18. Januar begann vor dem Hamburger Landgericht der Strafprozess gegen sechs Menschen im sogenannten „RONDENBARG-Komplex“.

Ihnen wird von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen, im Rahmen der Proteste gegen den G-20 Gipfel, der 2017 in der Hansestadt Hamburg stattgefunden hatte, schweren Landfriedensbruch begangen zu haben. Die Besonderheit: konkrete Tathandlung sei das blosse Mitlaufen auf der Demonstration gewesen! Radio Dreyeckland sprach mit Rechtsanwalt Adrian WEDEL aus Berlin über den Prozessaufttakt. Er ist einer der Verteidiger*innen in dem aktuell bis August terminierten Strafprozess. Wer sich weiter über den Prozess informieren möchte kann dies hier auf Radio Dreyeckland tun. Wir werden weiter berichten. Aktuelle Infos findet Ihr zudem im Netz, auf der Soliseite www.gemeinschaftlich.noblogs.org

Creative Commons Lizenz

Autor: Thomas

Radio: RDL Datum: 23.01.2024

Länge: 06:34 min. Bitrate: 320 kbit/s

Auflösung: Stereo (44100 kHz)