Sie beantragte Sprungrevision. Das zuständige OLG Karlsruhe kündigte den Termin am 20.2.24 in Saal 1 in Karlsruhe jedoch mit einer schon in der Überschrift als "Klimakleber" daherkommenden Bezeichnung an und auch sonst ... RDL sprach mit Rechtsanwältin Christina Gröbmayr
"Befremdlich und mit Sorge " sowie "schlicht falsch" . Rechtsanwältin Christina Gröbmayr zu einer Sprungrevisionsterminierungsankündigung des OLG Karlsruhe
Der Freispruch vom Nötigungsvorwurf durch drei blockierende Versammlungen in Freiburg trotz Erfüllung des objektiven wie subjektiven Tatbestandes von §240 StGB weil die eingestellten Verfassungsmässigen Argumente aus Art 8 und 20a in der Abwägung der Zweck-Mittel Relation bei der Verwerflichkeitsprüfung für den Angeklagten sprach, mussfiel der Staatsanwaltschaft Freiburg.

Autor: Christina Gröbmayr/Michael Menzel
Radio: RDL Datum: 17.02.2024
Länge: 10:56 min. Bitrate: 320 kbit/s
Auflösung: Stereo (48000 kHz)
Diesen Artikel...