Das Verfahren wurde nicht durch eine Anzeige des Opfers eingeleitet, sondern in Folge eines Vermerks eines Polizeikollegen, der das Vorgehen des nunmehr Angeklagten für nicht hinnehmbar gehalten hatte. Der Angeklagte und dessen Emmendiger Verteidiger bestritten nachdrücklich ein "Würgen am Hals" und an die Wand Schlagen des Kopfes. Vielmehr habe der Angeklagte einen Kopfstoss befürchtet und mit einer Hand ans Kinn des Gefesselten gegriffen und auf den Stuhl zurück gedrückt. Verhandelt wurde am Donnerstag bis nach 18 Uhr- alleine für den ersten Zeugen nahmen man sich zwei Stunden Zeit, so dass ein weiterer Verhandlungstermin auf den 28.02.2024 bestimmt wurde.
Misshandlung durch einen Bundespolizisten? AG Freiburg verhandelt gegen Polizeibeamten!
15.02.2024 verhandelte das Amtsgericht Freiburg gegen einen Bundespolizisten dem zur Last gelegt wird, am 29.10.2022 im Freiburger Revier der Bundespolizei, einen vorläufig festgenommenen Menschen am Hals gewürgt und mit dem Kopf gegen die Wand geschlagen zu haben.

Autor: Thomas Meyer-Falk
Radio: RDL Datum: 17.02.2024
Länge: 05:42 min. Bitrate: 320 kbit/s
Auflösung: Stereo (44100 kHz)
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