Mit diesen Normenkontrollklagen sollte erreicht werden, dass die sogenannte Vorgriffstunde für unwirksam erklärt wird und alle Lehrkräfte wieder mit ihrer Regelstundenzahl und die Teilzeitbeschäftigten mit ihrem vereinbarten Stundenvolumen eingesetzt werden. Diese Vorgriffstunde wurde eingeführt um den Personalmangel bei Lehrkräften und dem dadurch entstehenden Unterrichtsausfall entgegenzuwirken. Am 7. März hat das Oberverwaltungsgericht Magdeburg die sogenannte Vorgriffsstunde bestätigt. Wir haben mit Eva Gerth,Vorsitzende der GEW- Sachsen-Anhalt, über das Urteil, die Vorgriffstunde genrell und darüber wie und ob es weiteres Bemühen um eine gerichtliche Lösung geben wird gesprochen.
Podcast
Wirtschaft
Arbeitszeit der Lehrkräfte in Sachsen-Anhalt wird dauerhaft hochbleiben
Mitte August haben zwei Lehrkräfte aus Sachsen-Anhalt mit der Unterstützung des GEW-Rechtsschutzes vor dem Oberverwaltungsgericht Klagen eingereicht.
Autor: Tagesaktuelle Redaktion
Radio: Corax Datum: 16.03.2024
Länge: 15:40 min. Bitrate: 320 kbit/s
Auflösung: Stereo (44100 kHz)
Diesen Artikel...