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Sternbrücken Ini nach dem Eilverfahren vor dem Oberverwaltungsgericht (Pressekonferenz vom heutigen Dienstag)

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Sternbrücken Ini nach dem Eilverfahren vor dem Oberverwaltungsgericht (Pressekonferenz vom heutigen Dienstag)

Im Eilverfahren vor dem Oberverwaltungsgericht ist die Initiative zunächst zu keinem Erfolg gekommen.

Das Hauptverfahren wird (vielleicht) noch in diesem Jahr geschehen. Für dieses stellt die Initiative weitere Punkte bzw. Forderungen vor. - Bis 2020 war auch beim Senat die Sanierungsfähigkeit der Brücke nicht in Zweifel gezogen. Bis dahin hatte die Stadtentwicklungsbehörde diese Position vertreten.
- Der Denkmalschutz schreibt der jetzigen Brücke eine lange Lebensdauer zu.
- Im Jahre 2014, so ergaben neue Aktenfunde, ist während der Regierungsneubesetzung des Hamburger Senats in einer Handlung von Staatsräten die Verbreiterung der Stresemannstrasse auf 35 Meter zum Planungsziel erhoben worden. Das betrifft die Länge bis zum Neuen Pferdemarkt.
- Eine wasserechtliche Genehmigung zum Schutz des Grundwassers liegt nicht vor.
- Die für die spezielle Anfertigung der neuen Brücke notwendigen Baumfällungen betreffen eine bereits jetzt stark belastete Innenstadtzone. Ersetzende Grünflächen Ausweitungsmassnahmen sind für den Stadtrand vorgesehen.
- Weitere sind dem Wortlaut zu enthmen.
Bilanz der Ini zum jetzigen Zeitpunkt: Wir machen weiter; vor Gericht und mit den Kreiselkonzerten. Die politische Verantwortung für das Ganze liegt beim Senat. Ist es erst bzw. schon zum Planfeststellungsverfahren gekommen, haben öffentliche Beteiligungen kaum noch Einfluss. Ausschlaggebend für den jetzigen Stand: Verkehrsinteressen überlagern das Interesse auf eine lebenswerte Stadt.
Und - Überraschung: Der Ausgang des Eilverfahrens ist mit dem Planungsbeschleunigungsgesetz begründet.

Creative Commons Lizenz

Autor: Redaktion 3

Radio: FSK Datum: 08.05.2024

Länge: 45:15 min. Bitrate: 183 kbit/s

Auflösung: Stereo (44100 kHz)