Ein Redakteur von Radio Dreyeckland hatte in einem Nachrichtenartikel zum Archiv von Linksunten Indymedia verlinkt, die Staatsanwaltschaft Karlsruhe warf ihm deswegen die Unterstützung eines verbotenen Vereins vor. Doch das Urteil ist eindeutig: Weder durch das Setzen eines Links auf eine Website mit mitunter strafrechtlich relevanten Inhalten, noch über einen Sachverhalt der Zeitgeschichte zu berichten, ist aus Sicht des Gerichts als Unterstützungshandlung einer verbotenen Vereinigung zu werten.
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Freispruch für RDL-Redakteur nach Verlinkung des Linksunten-Archivs
Freispruch im RDL- Verfahren: Das Landgericht Karlsruhe stützt in seiner ausführlichen Begründung am 9. Prozesstag die #Pressefreiheit.
Autor: Tagesaktuelle Redaktion
Radio: corax Datum: 07.06.2024
Länge: 07:21 min. Bitrate: 320 kbit/s
Auflösung: Stereo (44100 kHz)
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