wegen gefährlicher Körperverletzung. Die Strafgerichts-Kammer des Landgerichts Freiburg wies die Berufung gegen das erstinstanzliche Urteil ab, legte dem Angeklagten die gesamten Kosten des Verfahrens und die der Nebenklage auf und folgte ausserdem dem Vorschlag der Staatsanwaltschaft nicht, 20 Tagessätze der Strafe, wegen vermeintlich langer Verfahrensdauer, als vollstreckt anzusehen. Sollte das Landgerichts-Urteil nächste Woche in Kraft treten, gilt Robert H. also als vorbestraft.
Über das Prozessende und das Urteil sprach Julian Rzepa mit RDL-Redakteur und Gerichtskorrospondent Thomas Meyer-Falk. Im Beitrag sind auch O-Töne des Nebenklagevertreters Nikolai Erschig zu hören.
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Robert H. wegen gefährlicher Körperverletzung schuldig gesprochen - Landgericht Freiburg weist Berufung ab und bestätigt erstinstanzliches Urteil
Nach zwei Prozesstagen, am 23.07.2024 (https://rdl.de/beitrag/prozessbeginn-vor...) und am 24.07.2024 (https://rdl.de/beitrag/nsu-anw-ltin-schn... & https://rdl.de/beitrag/kein-grund-mit-de...), fiel heute, am 30.07.2024, das Urteil gegen AfD- und Querdenken-Aktiven Robert H.
Autor: JR & Thomas Meyer-Falk
Radio: RDL Datum: 31.07.2024
Länge: 21:58 min. Bitrate: 320 kbit/s
Auflösung: Stereo (48000 kHz)
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