Als Anspruchsgrundlage dient das Landesinformationsfreiheitsgesetz(LIFG). Sein umfassender Anspruch auf Auskunft wurde mittlerweile im einstweiligen Rechtsschutzverfahren nicht nur vom VG Freiburg, sondern auch vom VGH Manheim verweigert. Beide stellten sich auf den Rechtsstandpunkt, dass das Bestattungsgesetz BW(§ 22 Abs.4 und 5) eine abschliessende Spezialvorschrift enthalte, die im Grundsatz einen Auskunftsanspruch nach § 1 Abs. 3 LIFG ausschliesse.
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Auskunft verweigert: An und / oder Mit mit Covid 19 verstorben?
Seit vier Jahren (April 2020) bemüht sich Rechtsanwalt Kauss mit Unterstützung der Humanistischen Union darum, vom Gesundheitsamt des Landkreis Breisgau- Hoch-Schwarzwald – zuständig auch für Freiburg- herauszubekommen, welche der mit COVID 19 Verstorbenen zugleich auch an Covid-19 verstorben sind.
Autor: Michael Menzel
Radio: RDL Datum: 03.08.2024
Länge: 12:03 min. Bitrate: 320 kbit/s
Auflösung: Stereo (48000 kHz)
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