Der Beschluss kam jedoch zu spät: Maja sass schon in ungarischer Haft als der Beschluss eintraf.
Nun legte das Verfassungsgericht vor wenigen Tagen die Gründe für seine Eilentscheidung war und begründet, weshalb aus verfassungsrechtlicher Sicht, einer Auslieferung grosse Bedenken begegnen.
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Auslieferung von Maja an Ungarn: Verfassungsgericht sieht grosse Bedenken!
Das Bundesverfassungsgericht hatte am 28.06.2024 die Auslieferung einer non-binären Person im Zusammenhang mit dem sogenannten "Budapest-Komplex", dem Vorwurf, Maja und andere Antifas hätten Nazis in Budapest angegriffen, imn Rahmen einer einstweiligen Anordnung untersagt.
Autor: Thomas / RDL
Radio: RDL Datum: 07.08.2024
Länge: 05:38 min. Bitrate: 209 kbit/s
Auflösung: Stereo (44100 kHz)
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