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Prozess gegen Arne Semsrott: "Eine anschauliche Berichterstattung über Gerichtsverfahren wird durch den Paragraph 353d verhindert"

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Prozess gegen Arne Semsrott: "Eine anschauliche Berichterstattung über Gerichtsverfahren wird durch den Paragraph 353d verhindert"

Am 22. August hatte Arne Semsrott von Frag den Staat die Gerichtsbeschlüsse zu den Durchsuchungen und der Telefon-Überwachung der „Letzten Generation“ veröffentlicht. Am gleichen Tag veröffentlichte er auch den Beschluss des Landgerichts Karlsruhe in unserem Verfahren wegen der Verlinkung der Archiv Seite von Indymedia Linksunten.


Nun steht Arne Semsrott aufgrund der Veröffentlichung der Gerichtsbeschlüsse zur „Letzten Generation“ vor Gericht. Der Paragraph 353d des Strafgesetzbuches verbietet nämlich die Veröffentlichung der Anklageschrift oder anderer amtlicher Dokumente eines Strafverfahrens, eines Bussgeldverfahrens oder eines Disziplinarverfahrens, ganz oder in wesentlichen Teilen, bevor sie in öffentlicher Verhandlung erörtert wurden oder das Verfahren abgeschlossen ist.

Das Strafverfahren gegen Arne Semsrott am Landgericht Berlin fand nun am Mittwoch statt und wird heute ab 9.30 Uhr fortgesetzt. Wir haben mit Benjamin Lück von der Gesellschaft für Freiheitsrechte gesprochen, die Arne Semrott unterstützen. Er ist neben Lukas Theune ein Verteidiger von Arne Semsrott.

Creative Commons Lizenz

Autor: Fabian

Radio: RDL Datum: 19.10.2024

Länge: 09:20 min. Bitrate: 320 kbit/s

Auflösung: Stereo (48000 kHz)