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Medienaufsicht gegen RDL: Rechte "Deutungs-Hohheit" gegen zeitgeschichtliches Feature durchsetzen?!

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Medienaufsicht gegen RDL: Rechte "Deutungs-Hohheit" gegen zeitgeschichtliches Feature durchsetzen?!

"(...)der zuständige Oberstaatsanwalt habe das Verfahren verschleppt, um es später einzustellen".

Dieser Satz ist in einem einstündigen Feature zum Kriegsverbrechen - Massaker an über 560 Zivilistinen in San' Anna di Stazzemo mit über 100 Kindern durch die 12. SS-Panzergrenadierdivision "Reichführer SS" zu hören. Nach Ansicht der baden-württembergischen Medienaufsicht LfK soll er als nicht hinreichend begründete "Tatsache" einen Verstoss gegen § 3 LMedienG begründen: Verletzung journalistischer Grundsätze und des Ehrschutzes.
Ein Satz in einem 60-Minuten Feature.
Ein Satz, der das Interview mit der Rechtsanwältin Gabriele Heinecke, das die Erfahrungen mit der justiziellen Aufarbeitung des SS-Kriegsverbrechen durch die bundesdeutsche Justiz an diesem Fall behandelt in seinen zwei Teilen verbindet.
Ein Satz der vor dem Hintergund, dass die Einstellung nach 10 Jahren "Ermittlungen" vom 1.10.2012 (!), der durch Beschluss des OLG Karlsuhe unter Beachtung der dann längst herrschenden Rechtssprechungsmeinung - die auch damals nicht auf der Seite der Rechts "meinung" des OStA stand- aufhob.
Und : Die Beendigung des bundesdeutschen Verfahrens, jetzt gegen den Kommadeur als Haupttäter des Kriegsverbrechen-Massenmordes wegen dessen bescheinigten dauerhaften "medizinischen Verhandlungsunfähigkeit" erst 2014.
So blieben alle Massenmord Täter vom 12.8.1944 in der BR Deutschland als rechtlich "unschuldig"
Es verbleibt so nur bei der Verurteilung der Massenmord-Kriegsverbrechen Täter, gegen die der OStA 10 Jahre "ermittelte" durch die Militär-Justiz in La Spezia aus dem Jahr 2005. Ein Urteil das bereits 2007 rechtkräftig wurde.
Der OStA hatte dies Urteil und dessen Schuld Spruch als "Schnellschuss" bezeichnet. Weshalb er weitere 3 bzw. 5 Jahre brauchte, um die auf seiner "Rechtsmeinung" beruhende Einstellungsverfügung dann treffen zu können? Medien aus 2012/13/14 sprachen deshalb auch von der biologischen Lösung auf der Täterseite.
Diese Vorgehensweise bezeichnete aber schon im Jahr 1987 der Publizist Ralph Goirdano zutreffend als 2. Schuld.
Aber vielleicht will ja die Medien"Aufsicht" auch die - irrige - Rechtsmeinung mit dem Strohhalm dieses "Aufsichts"-Verfahren retten?
In das aktuelle Zeitgeschen würde dies ja auch sehr gut passen.
Nachdem die von RDL angeregte Einstellung des Verfahrens in Ermangelung des Vorliegen von hinreichenden Tatsachen zur Verstoss-Begründung für die Einleitung des Medien-Aufsichts Verfahren abgewiesen wurde, haben wir die Unterstützung von Anwälten aus dem Umfeld der Gesellschaft für Freiheitsrehte gesucht und bekommen.

Die Verteidigung von historischen Wahrheiten zu den Menschheitsverbrechen der NS-Diktatur wie deren BRDigung ist also erneut - wieder - angesagt.
Über Spenden würden wir uns freuen

Michael Menzel , programmverantwortlicher Redakteur und Geschäftsführer von Radio Dreyeckland

Creative Commons Lizenz

Autor: Michael Menzel/andreas

Radio: RDL Datum: 08.02.2025

Länge: 19:47 min. Bitrate: 320 kbit/s

Auflösung: Stereo (48000 kHz)