Vertiefende "Einblicke in die internationale Neonazi-Musik-Szene" wurden dabei, aufbauend auf die Originalausgabe, hinsichtlich Deutschland, Polen, Schweden, England und den USA aktualisiert. Mottos wie White Power und Rock Against Communism standen einst für international organisierte rechtsradikale Skinheads, die auch mit der britischen NF oder dem amerikanischen KKK kooperierten.
Eine der radikalsten Gruppierung ist mittlerweile das auf diese Vorläufern fussende, internationale Blood & Honour-Netzwerk - in Deutschland zahlenmässig von der Bundesregierung auf bescheidene 250 Aktive geschätzt.
Neben der JN, dem Nationalen Widerstand, den ähnlich auftretenden wie strukturierten Hammerskins aber eine nicht unbedeutende rechtsradikale Seilschaft aus Musikern, Produzenten, Zeitschriftenmachern wie Konzertveranstaltern, denen ein hohes Mass an Radikalität beigemessen wird. Längst ist dieses Netzwerk fester Bestandteil des Big Business im Stile der Global Player.
Aufnahmen rassistischer Bands haben dabei ihren ursprünglichen Faktor der "Unterhaltung" und das erwiesene Propaganda-Dasein hinter sich gelassen. Sie sind zur sprudelnden Geldquelle gereift, aus der Hetze, Rekrutierung, Parteiarbeit und neuerliche Musikproduktion in einem Abwasch bestritten werden. Und Dank einer rasant zunehmenden Anzahl von Homepages der Szene bietet sich dem Rechts-Rock im Internet eine neue, wenn auch nicht direkt finanziell nutzbare Chance: das MP3-Format.
Indizierte und verbotenen Lieder lassen sich auf ausländische Server parken und können darüber wieder in heimischen Gefilde importiert werden. Im Endeffekt die Modernisierung dessen, was Händler oder Zeitschriftenmacher lange schon praktizieren. Aus dem Ausland belieferte man per Tarnabsender die "Kameraden im Reich".
Hakenkreuze auf Platten, T-Shirts, in Fanzines oder auf Videos sowie radikale Hetze wider Ausländer, Juden und Linke waren und sind längst keine Ausnahme mehr sondern eher unverfrorene Dreistigkeit.
Von wenigen Vereinfachungen in den Grauzonen der bekanntlich nicht unbedingt rassistisch eingestellten Skinhead-Szene sowie kleineren Ungenauigkeiten bei der Übersetzung einmal abgesehen, liefert das Buch in dieser Fülle eine solide Betrachtung über Verflechtungen, Taten, Ziele sowie bezüglich der wohl üblichen Korinten-Koprophilie und internen Sticheleien einer jeden Parteien- oder Szenelandschaft. Ein Beispiel hierfür lieferte denn auch Ulrich G., Versandhändler und Labelmacher für Skinhead-Sounds zwischen Suff, Sex und rechtsradikalen Inhalten.
Anders als dargestellt stehe er der regionalen Blood & Honour-Sektion nicht nahe, sondern diese sei ihm feindlich gesinnt, argumentierte er. Mithilfe von Rechtsanwalt Klaus K. aus Northeim - der auch gerne als Referent und Autor zwischen Herrenabenden und Junge Freiheit in Erscheinung tritt - wurde eine Einstweilige Verfügung wider die Auslieferung des Buches erwirkt.
Die Klage wurde allerdings vom Landgericht Münster abgewiesen. Auch weil G. einräumen musste, er bestreite 3,5 Prozent seines Umsatzes mit Musikproduktionen, die der Blood & Honour-Szene zuzurechnen seien.