Echtzeitüberwachung als Methode Schweiz: Mit der Verordnung zum PMT droht eine noch invasivere Überwachung
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Der Bundesrat will der Polizei auf Verordnungsstufe Mittel zur Kontrolle und Überwachung mutmasslicher «Gefährder:innen» zur Verfügung stellen, die über das bereits grundrechtsfeindliche Polizeimassnahmen-Gesetz (PMT) hinausgehen.
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22. Oktober 2021
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Eine Koalition aus diversen NGOs kritisiert in einer gemeinsamen Stellungnahme insbesondere die im Entwurf zur Verordnung zum PMT vorgesehene Echtzeitlokalisierung. Diese ermöglicht es der Polizei, betroffene Personen 24 Stunden am Tag auf Schritt und Tritt zu überwachen, obwohl diese weder einer Straftat noch einer konkreten Vorbereitungshandlung verdächtigt werden.
Im Vorfeld der Abstimmung wurde seitens der Behörden ausdrücklich zugesichert, dass eine Echtzeitüberwachung im Rahmen des Hausarrests, der nur unter gerichtlicher Überprüfung angeordnet wird, nicht zulässig sei. Nun soll diese unverhältnismässige Überwachungsmethode ohne gesetzliche Grundlage eingeführt werden und auch bei anderen Polizeimassnahmen ohne vorgängige richterliche Kontrolle anwendbar sein.
Im Namen der Sicherheit sollen der Polizei Mittel zur Verfügung gestellt werden, welche die Grundrechte tangieren. Umso höher müssten eigentlich die Anforderungen an die staatliche Sorgfaltspflicht sein. Die Verordnung genügt diesen Erwartungen nicht und muss in entscheidenden Punkten nachgebessert werde.
Weiter kritisiert die NGO-Koalition, dass das Bundesamt für Polizei (fedpol) sich gemäss Entwurf bei der (rechtmässigen) Bearbeitung von Personendaten selbst überwachen solle. So funktioniert unabhängige Aufsicht gerade nicht. Ausserdem ist immer noch zu wenig klar, wer innerhalb des fedpols die einschneidenden Massnahmen des PMT überhaupt anordnen kann.
--> Zur gemeinsamen Stellungnahme
Dieser Artikel steht unter einer cc by-sa 4.0 Lizenz und ist zuerst im Blog der Digitalen Gesellschaft erschienen.