Metadaten verraten fast so viel wie Inhalte FBI will geheimen Zugriff auf Surfverlauf
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Erhalten Anbieter einen National Security Letter, müssen sie dem FBI jetzt schon eine Reihe an Nutzerdaten übergeben, ohne die Anordnung öffentlich machen zu dürfen. Künftig sollen sie noch weit mehr Daten herausrücken.
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9. Juni 2016
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Künftig sollen unter anderem die IP-Adresse des Nutzers, die Domainnamen besuchter Webseiten sowie die Verweildauer hinzukommen. Inhalte zählen zwar nicht zu den Informationen, nach denen verlangt werden kann, jedoch lassen auch scheinbar simple Vorratsdaten weitreichende Rückschlüsse auf intime Details des Privatlebens zu, wie erst unlängst eine weitere Studie nachgewiesen hat.
Das Instrument NSL zählt zu einer höchst umstrittenen Praxis, da hierzu kein Richterbeschluss notwendig ist und betroffenen Anbietern in den allermeisten Fällen eine Schweigepflicht auferlegt wird. Selbst eine öffentliche Aussage darüber, dass man einen solchen Brief erhalten hat, ist streng verboten. Diese Geheimniskrämerei führte dazu, dass erst im Vorjahr der erste NSL vollständig öffentlich wurde – nach einem mehr als zehnjährigen Rechtsstreit.
Um die Gesetzesänderung zu verhindern, hat sich ein breites Bündnis aus Bürgerrechtsorganisationen und IT-Unternehmen gebildet, darunter die EFF, ACLU, Facebook und Google. In einem offenen Brief protestieren sie gegen die geplante Ausweitung als auch gegen die Behauptung des FBI-Chefs James Comey, mit der Änderung werde bloss ein „Tippfehler“ ausgebessert.
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