Die Folge des Urteils Störerhaftung: Bundesgerichtshof beschleunigt das Ende der Abmahnindustrie
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Der Bundesgerichtshof hat heute in einem Urteil die Störerhaftung erheblich eingeschränkt. Die Abmahnindustrie befindet sich nun endgültig in Auflösung.
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13. Mai 2016
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«Der Beklagten war eine entsprechende Belehrung ohne konkrete Anhaltspunkte für eine rechtswidrige Nutzung des Internetanschlusses nicht zumutbar. Den Inhaber eines Internetanschlusses, der volljährigen Mitgliedern seiner Wohngemeinschaft, seinen volljährigen Besuchern oder Gästen einen Zugang zu seinem Internetanschluss ermöglicht, trifft keine anlasslose Belehrungs- und Überwachungspflicht.»
Die Folge des Urteils: Wenn nicht festgestellt werden kann, wer die Urheberrechtsverletzung begangen hat, dann darf nicht ersatzweise der Anschlussinhaber haftbar gemacht werden. Kosten können also nur noch aufkommen, wenn der Verursacher der illegalen Downloads eindeutig identifiziert werden kann. Gleichzeitig hat der BGH heute pauschal angesetzten Abmahnungen eine Absage erteilt. Die Höhe müsse sich nach dem wirtschaftlichen Wert des verletzten Urheberrechts, nach Popularität, Aktualität und der Dauer der Rechtsverletzung richten.
Zudem scheint seit gestern auch die politische Abschaffung der Störerhaftung in greifbarer Nähe. Unklar ist aber noch, wie das neue Gesetz der Bundesregierung genau aussehen wird. Für Jubel ist es noch zu früh, das Ende der Abmahnindustrie in der bisherigen Form dürfte aber endgültig eingeleitet sein.
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