Gestern, einen Tag nach dem Beschluss des Nationalrats mit dem Geldspielgesetz Netzsperren in der Schweiz einzuführen, hat nun das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum (IGE) verlauten lassen, dass die Arbeitsgruppe beim zentralen Thema der «Pirateriebekämpfung» einen Kompromiss erzielen konnte: «Nicht im Kompromisspaket enthalten sind Blocking-Massnahmen durch Access Provider (sog. Netzsperren)».
Im Vorentwurf des neuen Urheberrechtsgesetzes waren jedoch drei Massnahmen vorgesehen:
- Identifikation und Verfolgung von TeilnehmerInnen bei Rechtsverletzungen im Internet (Three strikes)
- Sperrung des Zugangs zu oder das Entfernen von widerrechtlich veröffentlichten Werken (Take down and stay down)
- Sperrung des Zugangs zum Angebot (Netzsperren)
Damit soll dasLogistep-Urteil aufgehoben werden, welches der Unterhaltungsindustrie weitgehend untersagte, personenbezogenen Daten zur Verfolgung von Urheberrechtsverstössen zu sammeln. Entsprechende Ermittlungen in Strafverfahren würden dadurch privatisiert und die Gefahr von Massenabmahnungen wieder möglich – unter Zuhilfenahme der Identifikation der Internetanschlussinhaber durch die Vorratsdatenspeicherung.