Die Gruppe der Datenschützer wächst
Seither hat sich in den Vereinigten Staaten eine lebhafte politische Diskussion zum angemessenen Verhältnis von Sicherheit und Freiheit entwickelt. Auch die Effektivität einzelner Überwachungsmassnahmen wurde immer wieder in Frage gestellt. Es gibt etliche Think Tanks, zivilgesellschaftliche Organisationen und eine wachsende Zahl von Politiker/innen, die sich dem Thema Datenschutz widmen. Darunter finden sich auch ungewohnte Allianzen zwischen libertär gesinnten republikanischen Tea-Party Mitgliedern und liberalen Bürgerrechtsstimmen.Anlass der aktuellen Auseinandersetzung war die Verlängerung eines wesentlichen Teils des „Patriot Act“, der sogenannten Section 215. Sie bildet die Grundlage der Vorratsdatenspeicherung von Telefondaten. Die Vorratsdatenspeicherung war bislang nachweislich ineffektiv zur Terrorismusverfolgung und wurde zudem schon zweimal von Bundesgerichten als unzulässig beurteilt. Die daraufhin ausgehandelte Reform mit dem Titel „Freedom Act“ konnte auf die Unterstützung eines breiten Bündnisses bauen, das sowohl die Regierung als auch die Nachrichtendienste, die meisten Demokraten, einen relevanten Teil der Republikaner und mehrere Bürgerrechtsinitiativen einschloss.
Der „Freedom Act“ beinhaltet zwar weiterhin eine Vorratsdatenspeicherung – diese soll aber nicht mehr von staatlichen Behörden durchgeführt werden. Stattdessen sieht die Reform vor, dass private Telefonanbieter die Daten speichern und sie nur in gerichtlich überprüften Einzelfällen den staatlichen Stellen zur Verfügung stellen dürfen. Zudem verlangt das Gesetz von Behörden und Unternehmen mehr Transparenz zu den durchgeführten Überwachungsmassnahmen.
Kein Schritt zur transatlantischen Entspannung
Vielen geht diese Reform nicht weit genug, so auch dem republikanischen libertären Präsidentschaftsbewerber Rand Paul. Ohne Zweifel ist der „Freedom Act“ lediglich ein begrenzter Reform-Schritt. So wichtig die Frage nach den Metadaten telefonischer Kommunikation ist – die Überwachung der Online-Kommunikation adressiert diese Reform ebenso wenig wie die Überwachungsmöglichkeiten der US-Geheimdienste im Ausland. Von daher wird der „Freedom Act“ auch kaum unmittelbar zur transatlantischen Entspannung beitragen.Er zeigt jedoch, dass konservative Politiker/innen, welche den Patriot Act in seiner ursprünglichen Form beibehalten wollten, derzeit keine Mehrheiten in den USA organisieren können. Die öffentliche Stimmung hat sich gewandelt: Eine neue Studie des unabhängigen PEW Research Center kommt zu dem Ergebnis, dass rund 90 Prozent der US-Amerikaner/innen grossen Wert auf ihre Privatsphäre legen. Eine breite Mehrheit vertraut zudem weder Unternehmen noch dem Staat darin, ihre Daten sicher zu verwahren. Weitere 65 Prozent meinen, es gäbe keine ausreichende Begrenzung der Telefon- und Online-Datensammlung durch die Regierung.
Ist die Debatte vorbei bevor sie richtig beginnt?
Entscheidend ist vor diesem Hintergrund, ob die nun beschlossene Reform den Anfang einer langfristigen Neujustierung der Überwachung in den USA markiert oder ob der „Freedom Act“ diese Diskussion beendet bevor sie richtig begonnen hat.Zwei wichtige Entwicklungen werden dazu in den kommenden Jahren besondere Aufmerksamkeit verdienen. Dies ist zum einen die 2017 anstehende Verlängerung der „Section 702“ des Patriot Act, bei der es um die Auslandsüberwachung geht, also vor allem diejenigen Massnahmen, auf welchen der Fokus in Europa und dem Rest der Welt seit den Snowden-Enthüllungen liegt.
Der zweite Punkt betrifft die aktuelle Diskussion zum Stand der Verschlüsselungstechnik in den USA. Apple hat sein neues iPhone standardmässig mit einer Verschlüsselung ausgestattet, die es staatlichen Stellen und auch Apple selbst praktisch unmöglich macht, Kommunikation mit zu verfolgen. Dies hat zu einem Disput zwischen Datenschützer/innen und der US-Regierung geführt: Das Weisse Haus argumentiert, dass es zur effektiven Strafverfolgung grundsätzlich technisch möglich sein muss, die Kommunikation von Bürger/innen abzuhören. Datenschützer/innen halten dagegen, dass jede/r Bürger/in ein Recht auf uneingeschränkte Verschlüsselung habe. Der Ausgang dieser politischen Auseinandersetzung ist offen. Auch hier geht es um das grundsätzliche Verhältnis von individuellen Freiheitsrechten und staatlichen Befugnissen aus Sicherheitserwägungen.
Der transatlantische Dialog zu diesen Fragen, zu Datenschutz und Datensicherheit im kommerziellen und staatlichen Bereich, ist von besonderer Bedeutung: Am Ende geht es dabei um Fragen nach der Zukunft unserer Demokratien in einer transnational vernetzten digitalen Welt.