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Strafprozess wegen spektakulärer Blockade des Wolfsburger Werkes läuft an

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Strafprozess wegen spektakulärer Blockade des Wolfsburger Werkes läuft an „Die Aktion bei VW war nötig“

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Gesellschaft

13. August 2019: Ein Zug voller neuer Autos verlässt das Werksgelände des Autokonzerns VW in Wolfsburg.

Globus-Besetzung in der VW-Zentrale von Wolfsburg.
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Globus-Besetzung in der VW-Zentrale von Wolfsburg. Foto: zVg

Datum 19. Mai 2020
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Auf der Brücke über den Mittellandkanals muss er bremsen, weil Personen auf dem Gleis auftauchen. Dann geht alles sehr schnell: Vor und hinter dem Zug ketten sich Aktivist*innen mit Rohren an den Schienen fest. Vier seilen sich Richtung Mittellandkanal ab. Ihre Seile sind durch den Zug gespannt. Die Weiterfahrt wird so für fast 12 Stunden blockiert. Gleichzeitig erklettern weitere Aktivist*innen den grossen Globus in der Eingangshalle zur Autostadt, während andere Infostände in der Innenstadt errichten. Eine perfekt durchgeplante Aktion nimmt seinen Lauf.

2. Juni 2020: Um 11 Uhr soll der erste Strafprozess um die Aktion eröffnet werden, über die im Internet unter den Begriffen „autofrei“ und „#blockVW“ viele Berichte existieren. Das Angeklagte und die Unterstützer*innen werden auch diesmal wieder gut vorbereitet sein. Zum einen gäbe die Akte gar keine Anhaltspunkte darüber, wann und wie das Angeklagte eigentlich an der Aktion beteiligt war. Zum anderen sehen sich die Aktivist*innen von einem besonderen Paragraphen im Strafgesetzbuch gedeckt.

Laut § 34 „handelt nicht rechtswidrig“, wer eine „gegenwärtige Gefahr“ abwenden will und dabei erstens passende Mittel anwendet sowie zweitens überprüft hat, ob keine milderen Mittel zur Verfügung gestanden hätten. „Es ist keine Frage: Der rechtfertigende Notstand ist gegeben. Autos bedrohen das Klima, rauben Flächen und Lebensqualität, verpesten die Luft durch Abgase und Reifenabrieb, verbrauchen in Herstellung und Betrieb riesige Rohstoffmengen und stehen einer Verkehrswende in Richtung Fuss, Fahrrad und ÖPNV im Weg!“

Mildere Mittel hätten nicht zur Verfügung gestanden, da der Staat sich seit Jahrzehnten einer umwelt- und menschenfreundlichen Verkehrspolitik verweigere und ausserdem als Vetomacht bei VW selbst Täter der Klima-, Umwelt- und Lebensqualitätszerstörung ist. „Wir werden nachweisen, dass das Land Niedersachsen, die Bundesregierung und die Autokonzerne jahrelang rücksichtlos auf Gewinn gewirtschaftet haben. Dazu werden wir auch die zuständigen Politiker*innen und Konzernchefs vorladen“, heisst es in Stellungnahmen zum Prozessauftakt. „Unser Ziel ist ein Freispruch, weil auf andere Art der Klimakollaps und der weitere Tod der Innenstädte nicht verhindert werden kann.“

Direkte Aktion sei ein wirksames Mittel: „Die Agrogentechnik hat sich vom Acker gemacht – wegen Feldbefreiungen und Feldbesetzungen. Kohle- und Atomausstieg kommen, wenn auch zu langsam, aber wegen der Proteste auf Gleisen, an Werkstoren und Bäumen. Die Verkehrsdebatte gewinnt an Fahrt – auch hier vor allem wegen spektakulärer Aktionen mit hoher Symbolik. „Direkte Aktion ist nicht alles, aber ohne sie ist alles nichts – die Aktion bei VW war nötig!“

Offenbar hat VW Angst vor dem Prozess, muss der Konzern doch fürchten, dass aktuelle und ehemalige Vorstandsvorsitzende geladen werden, um die Konzernpolitik der letzten Jahre zu erläutern. Knifflig könnte dabei vor allem eine Pressemitteilung des Konzerns von 25.10.2018 sein, in dem er ankündigte, vor allem auf die Ausweitung des SUV-Segments zu setzen und einen Anteil von 50 Prozent an den Neuwagen anzustreben. Das hatte die Aktion mit motiviert.

„Mit gutem Zureden können solche Umweltverbrechen nicht gestoppt werden“, sagen die Aktivist*innen. Sie erwarten, dass dem Prozess am 2. Juni weitere folgen werden. Dem VW-Konzern ist das unangenehm - laut Gerichtsakte hätten Konzernvertreter der Polizei und Staatsanwaltschaft mehrfach mitgeteilt, keine Strafverfolgung zu wünschen. Es liegt auch kein Strafantrag vor. Polizei und Staatsanwaltschaft handelten auch eigene Faust.

Im Überblick:
  • Termin: Dienstag, 2. Juni 2020, beginnt um 11:30 Uhr im Amtsgericht Wolfsburg (Rothenfelder Strasse 43, Saal E)
  • Rückblicke auf die Aktion im August 2019 oder einer der verschiedenen Fernsehbeiträge als Beispiel. Der damalige Flyer zur Aktion.
  • Der Paragraph 34: Wer in einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr für Leben, Leib, Freiheit, Ehre, Eigentum oder ein anderes Rechtsgut eine Tat begeht, um die Gefahr von sich oder einem anderen abzuwenden, handelt nicht rechtswidrig, wenn bei Abwägung der widerstreitenden Interessen, namentlich der betroffenen Rechtsgüter und des Grades der ihnen drohenden Gefahren, das geschützte Interesse das beeinträchtigte wesentlich überwiegt. Dies gilt jedoch nur, soweit die Tat ein angemessenes Mittel ist, die Gefahr abzuwenden. Infoseite dazu bei uns.
  • Kontakt zu Angeklagten und damals beteiligten Aktivist*innen: +49 177 1470 162 per E-Mail: das-netzwerk@systemli.org
  • Es wird im Vorfeld mindestens in Braunschweig zu einer Aktion (Fahrraddemo 29.5.) kommen (siehe Anhang). Weitere Aktivitäten sind im Gespräch.

pm