Bundespräsident Steinmeier verlieh dem Ex-Schulleiter jetzt das Bundesverdienstkreuz und rief dazu auf, „sexuellen Missbrauch in Institutionen und Familien konsequenter zur Sprache zu bringen und aufzuarbeiten“ (FAZ, 9.4.21). Denn: Trotz der vielen Initiativen, die sich um Aufarbeitung und Prävention bemühen, sei „es bisher nicht gelungen, die Ausmasse sexualisierter Gewalt in Kindheit und Jugend nachhaltig zu reduzieren“. Dabei erhielt auch die katholische Kirche einen Schuss vor den Bug, speziell das Erzbistum Köln, wo die mittlerweile veröffentlichten Gutachten zeigten, wie Vorgesetzte entsprechende Taten „jahrelang vertuscht“ hätten. Man lernt, so Steinmeier, „wie unendlich mühselig es war und ist, diese Taten ans Licht zu bringen“.
Neu entdeckt: Gewalt gegen Kinder
Als die Sache vor gut einem Jahrzehnt aufflog, war dasselbe Erschrecken schon da, das jetzt wieder quer durch Medien und politische Landschaft wortreich vorgetragen wird. Eigenartig, dass das Geschäft der Aufdeckung und Aufarbeitung, wie vom Staatsoberhaupt mitgeteilt, immer noch am Anfang steht. So als hätte man gerade erst Einblick in solche Vorfälle erhalten, in die „Geschichte eines Eisbergs, dessen Spitze jetzt in Köln wieder“, wie die FAZ schrieb (19.3.21), „sichtbar wurde“, in dessen Untergrund also noch Unmassen einschlägiger Fälle der Aufklärung harren. Wobei die katholischen Laiengremien – dieser Seitenhieb fehlte im FAZ-Kommentar nicht – den Bischöfen lange die Stange hielten: Der Präsident des Zentralkomitees „wollte sogar jüngst von Aufklärungskommissionen ebenso wenig etwas wissen wie die Bischöfe immer schon“ (FAZ).Dabei ist das Thema der sexualisierten Gewalt gegenüber Kindern bereits Ende des 20. Jahrhunderts, seit der Verbreitung des Internet, zum medialen Renner geworden. Die angeblich neu entdeckte Monstrosität namens Kinderpornographie gab Anlass für weltweite Grossrazzien fast im Stil der Terrorfahndung und für diverse Kampagnen zur öffentlichen Entrüstung, G8-Gipfel beschäftigten sich mehrfach damit; und während in früheren Jahrzehnten Misshandlung und Verwahrlosung von Kindern und Jugendlichen Aufregerthemen waren, kehrte an dieser Front, von spektakulären Einzelfällen abgesehen, Ruhe ein. Man hatte fast den Eindruck, dass es dem Nachwuchs im Prinzip zu gut geht – wie die 14. Shell-Jugendstudie von 2002 bestätigte, währen die nachfolgende 15. sich dagegen wieder besorgter zeigte, aber an der positiven Grundeinschätzung festhielt (vgl. Schillo 2010).
Nur die sexuelle Gefährdung der Jungen durch die Alten galt noch als ernsthaftes Problem. „Sex mit Kindern“ wurde zum Inbegriff öffentlicher Sorge, und wenn spektakuläre Fälle medial auszuschlachten waren, konnte es schon einmal vorkommen (siehe den Fall Dutroux in Belgien oder den Fall Fritzl in Österreich), dass ganze Nationen aufgewühlt wurden, ja an den Rand der Staatskrise gerieten und Politologen etwa allen Ernstes im belgischen „weissen Marsch“ das Modell einer neuen Bürgerbewegung entdecken wollten.
In der Folge wurden zunehmend kirchliche Fälle bekannt gemacht, was in den USA oder Irland zu einschneidenden juristischen Massnahmen führte. Derartige Enthüllungen zu den Praktiken „seriöser“ Erziehungsinstitutionen gab es auch immer wieder in Deutschland, sie zeigten aber keine grössere Wirkung, bis sich das Blatt Anfang des Jahres 2010 wendete. Und als die Sache ins Rollen kam, war auch – siehe z.B. den Fall des Bischofs Mixa – das stinknormale Gewaltthema wieder auf der Tagesordnung. Dass es um Gewaltverhältnisse geht, denen Kinder und Jugendliche in der bürgerlichen Gesellschaft ausgesetzt sind, wurde etwa bei Heribert Prantl von der Süddeutschen Zeitung deutlich. In der SZ, die massgeblich an den Enthüllungen im Fall Mixa beteiligt war, erläuterte er die Brisanz der Gewaltfrage:
„Darf der Vater sein achtjähriges Kind mit einem Hartgummischlauch verprügeln? Wer heute eine solche Frage stellt, gilt zu Recht als verdächtig. Der Vater darf natürlich nicht prügeln. Auch dann nicht, wenn das Kind die Brille des Vaters zertreten und sein Fernglas kaputtgemacht hat. Das ist heute allgemeine Meinung, und kaum jemand wird sich unterstehen, solche väterliche Raserei zu rechtfertigen. Der Bundesgerichtshof freilich hat noch 1988 ‚eine gelegentliche Tracht Prügel' für zulässig erklärt. Die Züchtigung mit einem ‚stockähnlichen Gegenstand' sei, so sagten die fünf hohen Richter im genannten Fall, ‚nicht pauschal zu verdammen'. Es müssten, so urteilten sie allen Ernstes, alle ‚objektiven und subjektiven Umstände des Tatgeschehens geprüft werden'. Die Untaten des Kindes mussten also zur Dicke des Schlauches und der Zahl der Schläge ins Verhältnis gesetzt werden. So war es Recht – nein, nicht bis 1800, nicht bis 1900, sondern bis zur grossen Rechtsänderung von 2000.“ (Prantl 2010)
Der Jurist Prantl bilanzierte in seinem Artikel den mühsamen Fortschritt der westdeutschen Pädagogik weg vom Rohrstock und hin zum Gebot der Gewaltfreiheit – wie gesagt, nicht als Bewältigung einer längst vergangenen „schwarze Pädagogik“, sondern mit Blick auf die aktuelle Lage. Prantl erinnerte etwa daran, dass es gerade einmal zwölf Jahre her sei, dass „körperliche und seelische Misshandlungen“ in der Familie vom Bürgerlichen Gesetzbuch für unzulässig erklärt worden sind. Da war es nur konsequent, wenn der SZ-Artikel zu dem Resümee kam: „Die Eiszeit der Erziehung ist soeben erst zu Ende gegangen. Sie war eine Art Scharia im Westen.“
„Scharia im Westen“
Die Scharia herrschte also im Westen – eine interessante Auskunft! In der freien Welt praktizierte man brutale Methoden der Gewaltherrschaft, während im unfreien Teil Deutschlands, im SED-Staat, der die Kinder angeblich zu neuen Menschen formen wollte, ein relativ humanes Erziehungsideal galt und viele staatliche Massnahmen ergriffen wurden, um durch Unterstützung der Familien oder durch partnerschaftliche Leitbilder diesem Ideal näher zu kommen.Der Erziehungswissenschaftler Markus Höffer-Mehlmer (2003) hat in einer gross angelegten Studie zu Erziehungs- und Familienleitbildern nachgewiesen, dass die im Westen beliebten Vorstellungen vom rigiden Erziehungsstil der DDR unzutreffend sind. Obwohl das progressive Erbe eines Otto Rühle oder Heinrich Schulz aus der alten Arbeiterbewegung dort anfangs kaum rezipiert worden sei, habe es in einer Reihe von Fragen bereits recht früh „eher liberale bzw. egalitäre Vorstellungen“ gegeben, während sich in der BRD der 50er und 60er Jahre, dem „Goldenen Zeitalter der bürgerlichen Familie“ (Stefan Hradil), deutlich „restaurative Tendenzen“ bemerkbar machten (Höffer-Mehlmer 2003, 257f).
Die Rede von den restaurativen Tendenzen ist, das belegt Prantls Übersicht, leicht untertrieben. Sie trifft insofern zu, als in der Stunde Null der Nachkriegszeit nahtlos an die Tradition des wilhelminischen oder faschistischen Deutschland mit seiner fest gefügten Erziehungsautorität angeknüpft wurde. Was da alles restauriert wurde, war ja auch kein Geheimnis. Das zeigte sich vor der neuen Skandalserie bei der Debatte um die Heimerziehung – eine Auseinandersetzung, die gewissermassen die „Ouvertüre“ zu den Enthüllungen des Jahres 2010 bildete.
Es ging um die Aufdeckung der Praktiken, die in der geschlossenen, vor allem kirchlichen Erziehung von Heimen und Fürsorgeeinrichtungen der westdeutschen Nachkriegszeit vorherrschten. Es war Misshandlung mit System, wie der massgeblich an der Aufdeckung beteiligte Spiegel-Redakteur Peter Wensierski in seiner Veröffentlichung „Schläge im Namen des Herrn“ schrieb: „Wer bisher geglaubt hat, nur im Osten, in der DDR, seien Menschen gequält, misshandelt, gedemütigt, erniedrigt und ihrer Chancen beraubt worden, der kann aus den Opferberichten lernen, dass der Westen so viel besser auch nicht mit denjenigen umgesprungen ist, die sich der verordneten gesellschaftlichen Norm nicht fügen mochten.“ (Wensierski 2006, 10)
Wensierski brachte auch Instruktives zur (Vor-)Geschichte der 68er-Revolte. Wenn an das gewaltträchtige Treiben der RAF erinnert wird, fällt ja meist unter den Tisch, welche autoritären, menschenverachtenden Verhältnisse die damaligen Antiautoritären vorfanden. Bevor sich Baader, Meinhof und Co. als Stadtguerilla ihren mörderischen Reim darauf machten, versuchten sie als freischaffende Sozialarbeiter mit einer Heimkampagne und anderen Aktionen die unhaltbaren Zustände anzuprangern. So drehte Ulrike Meinhof zusammen mit dem Regisseur Itzenplitz 1970 den halbdokumentarischen Film „Bambule“ über einen Aufstand von Heimkindern, der gleich nach der Fertigstellung für ein Vierteljahrhundert im Giftschrank des Südwestfunks verschwand. Für die betroffenen Jugendlichen war das Sendeverbot eine grosse Enttäuschung. Und um die Zustände in den Erziehungseinrichtungen kümmerte sich kein Spiegel-Redakteur.
Erziehung – ein Gewaltverhältnis
Gleich zu Beginn der Enthüllungen von 2010 stellte der Erziehungswissenschaftlers Freerk Huisken in einer „Gegenrede“ Entscheidendes zu „Miss- und Gebrauch institutionalisierter Erziehungsmacht“ klar: „Wenn sich Erwachsene an Kindern vergehen, d.h. sie zu sexuellem Verkehr oder ähnlichem nötigen, dann hat das mit Liebe, auch mit ‚Knabenliebe' nichts zu tun. Für die braucht es allemal die Gegenseitigkeit des Gefühls. Auch kann dort, wo Gewalt im Spiel ist, nicht einmal reine Lust am Geschlechtlichen vorliegen. Die setzt, wenn auch nicht notwendig auf beiden Seiten das grosse Gefühl, so doch immerhin den Willen aller Beteiligten voraus, sich einem derartigen Verlangen vergnüglich hinzugeben. Der inkriminierte Missbrauch ist immer eine höchst einseitige Angelegenheit; und zwar auch dann, wenn bei den Kindern kein Widerstand gewaltsam gebrochen wird, wenn sie dem bewunderten Lehrer oder Pfarrer eigentlich nichts Böses zutrauen und sich irritiert bis gehorsam, auf jeden Fall ängstlich den Manipulationen durch ihre Erzieher hingeben. Deren Lust auf Kinder ist denn auch nichts als eine schlimme Mischung aus fleischlicher Befriedigung und dem Genuss der eigenen Macht über abhängige Zöglinge. Mit ‚befreiter Sexualität' hat so etwas nichts zu tun. Solcherart Pervertierung von Liebesgenuss ist dabei weder in der Eigenart des Erzieherberufs begründet noch liegt eine Krankheit in Gestalt einer genetischen Abweichung oder Hirnanomalie vor.“ (Huisken 2010b)Es ist notwendig, Nachdruck auf diese Feststellung zu legen; sonst geht in der öffentlichen Aufregung der zentrale Punkt unter: Zur Debatte steht (nicht Ge- oder Missbrauch, sondern) sexuelle Gewalt, die Überwältigung von Menschen – jung oder (halb) erwachsen, weiblich oder männlich – fürs eigene Lustempfinden, das die Täter aus der rohen körperlichen Inbesitznahme und/oder der Erniedrigung des Opfers gewinnen. Und hier stünde gerade zur weiteren Klärung an, was unter dem gesellschaftlichen Problem, wie es Huiskens Gegenrede als Ausgangsthese formuliert, zu verstehen ist.
Eine solche Aufklärung ist aber Mangelware, von Experten und Politikern kommen vielmehr Auskünfte wie die folgende: „Natürlich wird es sexuellen Missbrauch immer geben, da müssen wir uns nichts vormachen“ (Guttenberg 2010, 17). Das vermeldete 2010 die Gattin eines führenden christlich-sozialen Politikers, die mit einem publizistischen Schnellschuss politisches Kapital aus den neuesten Kampagnen gegen Kinderpornographie zu schlagen versuchte.
Da sollte man sich nichts vormachen: Ursachenforschung interessiert solche Experten nicht. Dabei beanspruchen sie gleichzeitig eine ganze Menge an Einblick, z.B. darein, dass mit dem Missbrauch „kein Kirchenproblem, sondern ein Gesellschaftsproblem“ (ebd., 12) vorliegen soll. Das ist eine interessante Auskunft, bei der man gleich weiterfragen möchte: Was ist das denn für eine Gesellschaft, in der Übergriffe auf Schwache an der Tagesordnung sind? Woher kommt die Alltäglichkeit von Erziehungs- und Familienverhältnissen, in denen Kinder nicht Liebe, sondern Gewalt erfahren? Und wie passt das eigentlich dazu, dass die Familienpolitik seit Beginn der Bundesrepublik eine Domäne christdemokratischer Politik ist?
Kriminologen wissen natürlich Bescheid: Die kriminogene Zone Nr. 1, der gefährlichste Ort in Gewaltdingen, quantitativ und qualitativ, ist die Familie, Vergewaltigung von Frauen und Kindern geschieht in der Regel dort (oder im Umfeld) – bis vor gar nicht so langer Zeit übrigens vom Strafrecht teilweise toleriert, denn die Vergewaltigung der Ehefrau galt in Deutschland jahrzehntelang nicht als Straftatbestand.
Die ehelichen Pflichten von der Gattin – notfalls mit Gewalt – einzufordern entspricht ja auch der Ehe als einem Rechts-, also Gewaltverhältnis, so wie es Kant vor 200 Jahren in seiner berühmten Definition des Ehevertrags formulierte und damit näher an der Realität der bürgerlichen Gesellschaft lag als moderne Propagandisten der family values. In der jüngeren Vergangenheit wurde der familiäre Zusammenhang auch noch explizit als Gewaltverhältnis bezeichnet. So wurde im BGB erst 1980 aus der „elterlichen Gewalt“ die „elterliche Sorge“, als Folge eines Umdenkens, das mit den Reformvorstellungen der 70er Jahre begann –– eine Entwicklung, gegen die sich christliche und christdemokratische Kreise als Anbruch einer „permissiven Gesellschaft“ stemmten.
Erziehungsmacht und -gewalt
Erziehung in der Familie oder in staatlichen Einrichtungen basiert auf einem Verfügungsrecht der Pädagogen über Kinder. Dies gilt als das Selbstverständlichste von der Welt, und da, wo sich antiautoritäre Ideen einmal bemerkbar machten, wurde rasch „Mut zur Erziehung“ eingefordert. Erziehung soll man sich gar nicht anders vorstellen können denn als pädagogische Machtfrage – natürlich nicht wegen des Machtgenusses der Verantwortlichen, sondern als Vorbereitung auf die Zwänge eines Arbeitsmarktes, der Unterordnung und Anpassung verlangt. Die damit verbundenen Formen psychologischer und materieller Machtausübung, die selbstverständlich immer nur zum Besten des Kindes eingesetzt werden, schaffen die Grundlage dafür, dass Erziehungsberechtigte und Lehrkräfte „dieses Recht und das daran hängende Arsenal mehr oder weniger sublimer Drangsalierungen auch noch zum Mittel ihrer Gelüste machen. So kommen dann schon mal bei einigen Erziehern Gelegenheit, Mittel und das gemeine Bedürfnis, sich an Abhängigen sexuell zu schaffen zu machen, in Erziehungsanstalten, besonders in den Internaten mit ihrer schwülen Familienideologie zusammen.“ (Huisken 2010b)Im Blick auf die gesellschaftlich eingerichtete Grundlage des pädagogischen Zwangsverhältnisses gibt es heute keine nennenswerte Kritik. Das Verhältnis soll nicht abgeschafft, sondern modernisiert werden. Mit der Skandalisierung pädagogischer Altlasten wird ein bescheideneres Programm verfolgt als die Humanisierung von Schule. Übergriffe, sexueller Missbrauch und Prügel sollen unterbunden werden, aber der sonstige gewöhnliche Gebrauch der Erziehungsmacht steht nicht auf dem Prüfstand, obwohl gerade bei ihm anzusetzen wäre. Doch er wird exkulpiert, wie Huisken schreibt:
„So gilt es nicht als Skandal der Schulerziehung, dass Kinder zu einem Gebrauch des Verstandes erzogen werden, der nur danach fragt, ob er gute Noten einträgt; dass Kinder auf eine Lernkonkurrenz verpflichtet werden, in der sie, wenn sie zu den Schulsiegern gehören wollen, andere zu Verlierern machen müssen; dass dies die Erziehung zum Betrug und Selbstbetrug, zum Opportunismus und zur Anschleimerei, zum Schulmobbing und zu all den Angebertechniken einschliesst, mit denen man sich in der Schule in Szene setzt; dass Schüler lernen müssen, Wissenslücken vorm Notenrichter zu verbergen und es für normal halten sollen, dass man für geistige Defizite, die das Werk der Schule sind, bestraft wird; dass das Lernen im Klassenverband mit allergrösster Selbstverständlichkeit per Zeitdruck so organisiert ist, dass immer Verlierer und Sieger in gewünschten Proportionen herauskommen; dass der Lehrer, der doch für alle Schüler da sein soll, seine Präsenz nicht selten nur vermittels seines ‚roten Büchleins' bestreitet; dass Sozialverhalten als Erziehungsziel in einer Einrichtung gross geschrieben wird, in der Abschreiben und Abschreibenlassen nicht als Hilfe, sondern als Betrug gewertet wird; dass Kindern ein Stoffkanon vorgesetzt wird, der darauf abzielt, sie in einer Gesellschaft heimisch zu machen, die bei der Mehrheit der Schulabsolventen später den Wunsch hervorbringt, dass es ihre Kinder einmal besser haben sollen; dass – um auch einmal die ‚Menschenwürde' des Kindes anzusprechen – der Gang zur Toilette ohne Anmeldung beim und Genehmigung durch den Lehrer nicht zu haben ist und bereits der Kaugummi im Mund eine Disziplinarstrafe nach sich ziehen kann; dass häufiger geäussertes Desinteresse am Unterricht – das ‚Aufmerksamkeitsdefizit' – als Krankheit diagnostiziert und auch dann mit Tabletten mit sedierender Wirkung therapiert wird, wenn der Zögling seine eigenen Interessen durchaus höchst konzentriert und ausdauernd verfolgt; dass auch Defizite im Rechnen bzw. Lesen und Schreiben, an denen die Grundschule kräftig mitarbeitet, gleichfalls in den Rang einer Krankheit gehoben werden; dass Kinder Angst vor Leistungskontrollen haben, sich mit schlechtem Zeugnis nicht nach Hause trauen und schon mal Hand an sich selber legen usw.“ (Huisken 2010b)
Pädagogischer Reformbedarf und Kinderrechte
Was nach 2000, angestachelt durch die aktuellen Missbrauchsfälle, an pädagogischer Reform aufkam, ist eine Abrechnung mit einem früheren Erziehungsideal, ja überhaupt eine Generalüberholung der moralischen Betreuung des Gemeinwesens. Worum es bei den derzeitigen Enthüllungen geht, ist das Gegenteil von Aufklärung. In schweren Zeiten, wo die Selektion in der Schule immer früher, brutaler und irreversibler greift, wo grosse Teile der Jugend ohne Schulabschluss oder als funktionelle Analphabeten gleich ins Prekariat wandern, gibt es ein übergreifendes politisches Interesses – nicht an der Verbesserung dieser Lebenslagen, sondern – daran, dass sich das nicht zu einem Ordnungsproblem auswächst.Jugendliche, die keine Perspektive haben, sollen trotzdem ein Vertrauensverhältnis zu diesem Staat entwickeln. Auch wenn sie materiell zu nichts kommen, sollen sie sich in einem Klima von Respekt und Anerkennung wohl fühlen. Jeder soll seine Chancen nutzen, auch wenn er keine hat, und wenn sein Selbstverwirklichungsprogramm ohne Ertrag bleibt, soll er bei sich die Schuld suchen und auf anderen Feldern zu einer positiven Identitätsbildung finden. Und wenn alle Pädagogen sich anstrengen und wenn die schwarzen Schafe aussortiert sind, dann müsste die Sache doch laufen. Mehr Bildungsreform braucht es nicht, sondern mehr Engagement der Lehrkräfte (und mehr „Resilienz“ bei den Kindern). Und für Kinder und Jugendliche, die sich fest im Zugriff des staatlichen Erziehungs- und Bildungsprogramms befinden, gilt: Sie müssen sich alles gefallen lassen, nur keine sachfremden Übergriffe, die aus dem heranwachsenden Humankapital persönlichen Lustgewinn herausschlagen wollen.
Im Mai 2010 gab übrigens das Deutsche Institut für Menschenrechte in Berlin Folgendes bekannt: Die Bundesregierung hat sich erstmals ohne Einschränkungen hinter die Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen gestellt. Diese positive Nachricht hatte allerdings eine Kehrseite: 1959 verabschiedete die UN-Generalversammlung eine „Erklärung der Rechte des Kindes“, und 1992 ratifiziert die BRD die UN-Kinderrechtskonvention nur mit Einschränkungen. Diese betrafen etwa minderjährige Flüchtlinge, denen nicht in allen Punkten dieselben Rechte wie deutschen Kindern zugebilligt werden sollten. So konnten diese Kinder in Deutschland ab einem Alter von 16 Jahren rechtlich wie Erwachsene behandelt und in Abschiebeknästen untergebracht werden.
Anscheinend war 2010 der Abschiebebedarf geklärt, so dass sich Deutschland 50 Jahre nach der Verkündigung von Kinderrechten voll und ganz hinter die feierlichen Deklaration und ihre Verpflichtungen stellte. Soviel zur kinderfreundlichen Bundesrepublik, die ein halbes Jahrhundert brauchte, um die Kinderrechte – wohlgemerkt: auf dem Papier – anzuerkennen! Was das in der Praxis bedeutet, kann man heutzutage regelmässig in den Medienberichten über hungernde, frierende, kranke Kinder in den Flüchtlingslagern auf Lesbos und anderswo verfolgen.
Ein Jahrzehnt später
Anno Domini 2021 ist also alles wieder da: das Erschrecken über die Untaten, über die unfassbaren Vertuschungsversuche, über die institutionelle Arroganz gegenüber den Opfern und die Milde gegenüber den Tätern, über die Bilanz der öffentlichen und kirchlichen Erziehungsmassnahmen in der guten alten BRD (reformpädagogische Auswüchse inbegriffen), über deren Heim- und Fürsorgeerziehung, über Kinderverschickung und Internierung von „Halbstarken“ oder „gefallenen Mädchen“, über Prügelstrafen und eine komplette „schwarze Pädagogik“ – also über ganze Serien von Einzelfällen, die alle noch der Aufarbeitung harren. Es ist noch viel zu tun, aber, Woelki sei Dank, mittlerweile kennen wir jetzt die Namen von 100 weiteren Tätern im Priesterrock!In all dem verschwindet der Grund der beklagten Verhältnisse. Die Zeitschrift Gegenstandpunkt (Nr. 2, 2010) hatte auf diesen, dem ganzen Skandalwesen unbekannten Skandal aufmerksam gemacht. Ursachenforschung ist Neben-, Aufregung und moralische Erbauung Hauptsache. „Auf eine Idee mag – so weit ersichtlich – niemand kommen: Wenn es schon die intimen Privatbestrebungen der Täter sind, die sich mit Vorliebe an den Bildungsstätten des gesellschaftlicher Anstands betätigen und dabei so häufig ihre anerkannten Ämter unerlaubt nutzen: könnte dann nicht ein Blick auf das bürgerliche Privatleben ein wenig Aufschluss über dessen Qualitäten als Nährboden für manchen Usus der Gewalttätigkeit und sexueller Regelverletzungen geben? Und ein Blick auf das Amt des Erziehers ein wenig mehr Klarheit über den ominösen pädagogischen Eros schaffen, der jetzt so in Verdacht geraten ist und doch eigentlich aus einfachen Lehrern erst richtige Persönlichkeitsbildner machen soll?“ (Decker 2020, 55)
In dem betreffenden Aufsatz ist alles Entscheidende zur Erklärung der Sache zusammengetragen – eine Erklärung, die auch jetzt, ein Jahrzehnt später, keiner grossen Aktualisierung bedarf (der Text ist auf der Homepage des GS greifbar). Sie gibt zudem Aufschluss über das seltsame Phänomen, dass die (katholischen) Missbrauchstaten im Grunde weithin bekannt waren – schon Joseph Goebbels hatte im NS-Kirchenkampf mit Enthüllungen gedroht und die NS-Führung betreffende Fälle „gezielt für ihre antikatholische Propaganda ausgeschlachtet“ (FAZ, 24.10.2020) –, ihre Aufdeckung aber Jahrzehnte brauchte; und jetzt, ein Jahrzehnt nach dem definitiven Ende von Vertuschung und Verharmlosung, wieder, wie der Bundespräsident versichert, am Anfang steht.
Die Enthüllungsserie verdankt sich nämlich der Tatsache, dass die deutsche Politik der katholischen Kirche eine Protektion entzieht, die sie seit dem Adenauerstaat hatte, sowie dem Wirken der – nach- und vorauseilenden – Öffentlichkeit, die die kritische Begutachtung noch weiter treibt. Leitfrage ist dabei, ob der fromme Verein mit seiner verstaubten Sittenlehre überhaupt noch in der Lage ist, einen staatsnützlichen Beitrag zur modernen Sittlichkeit, die der Standort braucht, zu leisten.
„In den Vorschriften zur Sexualmoral ihrer Gläubigen und ehelosen Priester entdecken die Kritiker das kranke Gegenbild einer schönen, mit sich, ihrem Triebleben und der Rechtslage in Einklang stehenden Privatpersönlichkeit. So machen es sich die Organe der Öffentlichkeit zur Aufgabe, den Geist des politischen Standpunkts in Sachen privater Sittlichkeit in seiner entschieden empörten Variante vorzutragen; sie erheben den Anspruch, dass die in Verruf geratenen Vereine, allen voran die katholische Kirche, sich vor ihnen zu rechtfertigen hätten, wenn sie sich überhaupt eine moralische Autorität zurückerobern wollen, und rufen sie auf, sich in diesem Sinne zu reformieren. Denn auf die Sinnstiftungsangebote eines Kults, der nach bürgerlichen Begriffen schon durch sein mehrtausendjähriges Überleben seine Qualitäten bewiesen hat, mögen auch die aufgeklärten Methodiker des falschen Bewusstseins nicht verzichten“. (Decker 2010, 65)
So müssen sich die christlichen Gemeinschaften immer wieder daraufhin befragen lassen, ob sie zu den aktuellen Drangsalen der Nation eine solide, zeitgemässe Sinnstiftung anbieten können – ein ganzes Sortiment von Lebensbewältigungs- und Weltanschauungs-Angeboten vom Body Buildung bis zur Esoterik steht ja mit seinen konkurrierenden Dienstleistungen bereit. Hier gibt es immer wieder Bedarf nachzujustieren, ausserdem ganz eigene mediale Konjunkturen, die im einen Fall auf kirchliche Defizite hinweisen, im andern erfreuliche Reformbestrebungen in den Vordergrund rücken. Dass es solche Sinn-Instanzen braucht, ist dabei unterstellt – und in der Pandemie haben sich ja die christlichen Kirchen bislang ganz staatskonform aufgeführt, während aus der Sekten- und Esoterik-Szene eher Verschwörungserzählungen und Renitenz kamen. Also heisst die staatliche Devise im Grunde immer noch: Bitte die Kirche im Dorf lassen!