Reservearmee für die Obrigkeit Wer braucht eigentlich die Polizei?
Gesellschaft
Kampferfahrene martialische Muskelpakete, die in einem endlosen Ringen von Gut und Böse gegen Mafiabosse, Serienkiller und Bankräuber Kugeln und Fäuste fliegen lassen.
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1. Juli 2024
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Für viele Menschen sind sie die Gefahr selbst. Warum das so ist, dafür gibt es viele Gründe: Institutioneller Rassismus, rechter Corpsgeist oder harte Männlichkeit; aber auch die zahlreichen Gesetze, die das Eigentum Weniger sichern und anderen dazu – auch mittels polizeilicher Gewalt – den Zugriff verwehren. Um zu verstehen, weshalb die Polizei als Institution zur Durchsetzung des staatlichen Gewaltmonopols kaum hinterfragt, geschweige denn grundlegend auf den Prüfstand gestellt wird, müssen wir uns nicht nur die Gegenwart, sondern auch die Geschichte der Sicherheitsbehörde ansehen.
Vom 15. bis ins 18. Jahrhundert hinein wurden unzählige Ländereien privatisiert und Leibeigene sowie Kleinbauern vertrieben, die in die immer grösser werdenden Städte abwanderten. Dort, als in Armut gehaltene Reservearmee für die entstehenden Fabriken, stellten sie für die Obrigkeit bald eine schwer zu regierende „Gefahr“ dar. Mit der von Fürsten, Königen und Rechtsgelehrten betriebenen „Polizeywissenschaft“ etablierte sich ein neuer Typus der Menschenführung, der führend und leitend sein sollte. Die „Polizey“ tritt hier als überwachendes Ordnungsprinzip auf, indem sie unproduktive Kräfte sanktioniert oder eliminiert und die Kraft des Staates erhöht.
Allem voran wollte die Obrigkeit sich vor vermeintlichen Kriminellen schützen. Gegenstand der Verordnungen waren bereits in früheren Zeiten Marginalisierte: sogenannte Vagabunden, Romn:ja und Sinte:zze, Jüd:innen, Diebe, Sexarbeiter:innen und „aufrührerische“ Frauen. Das Durchführen von Passkontrollen und Hausdurchsuchungen durch die bezahlten Sklavenpatrouillen in den Südstaaten der USA wurde später auch von Polizeien Europas und der Nordstaaten übernommen. Rassismus ist eine zentrale Strukturkategorie der Polizei, genauso wie die Disziplinierung und Bestrafung von Armen. Die potenziell tödlichen Auswirkungen dieser Politiken sind bis heute sicht- und spürbar – von Neukölln bis nach Mühlheim an der Ruhr.
Mit dem Ende des 18. Jahrhunderts und dem Einsetzen des Liberalismus wurde die Polizei als Institution mehr und mehr zum Durchsetzungsorgan der herrschenden Klasse und zur Niederschlagung von Streiks und Massenprotesten, zur Einhegung des „Pöbels“, eingesetzt. Nicht zuletzt zeigt der Deutsche Faschismus, wie rasch eine liberal-rechtsstaatliche Polizei zur Terrorinstanz werden kann. In der NS-Zeit wurde die Polizei mit Befugnissen ausgestattet, die sie in alle Lebensbereiche straffrei intervenieren liess. Die Verfolgung und Vernichtung der Jüdinnen und Juden, der Romn*ja und Sinte*zze, der politisch Verfolgten und Emigrant:innen war eine polizeiliche Operation.
Bis heute gilt: Obwohl das Recht der zentrale Legitimationsrahmen der Polizei ist, kann sie sich leicht von ihren gesetzlichen Schranken befreien und souverän agieren, indem sie für sich selbst den Ausnahmezustand erklärt.
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