Seine ersten Kontakte mit der Justiz Anfang der sechziger Jahre verdankte Walter Stürm seiner Vorliebe für schnelle Wagen ("Sicher ist, dass ich der Autos wegen anfing zu delinquieren"), die er sich als gelernter Karosseriespengler auf dem freien Markt nicht leisten konnte.
Bei seinen Banküberfällen schaffte sich Stürm den Ruf eines Gentleman-Gangsters, indem er konsequent ohne Gewaltanwendung vorging. Verhaften liess er sich jeweils widerstandslos. Bei einer seiner Fluchten blieb er zurück, um einem Wärter, den ein Mitflüchtender mit einem Messer verletzt hatte, die Hand zu verbinden.
Zu seinem Ruf, er würde nur reiche Leute bestehlen, meinte er: "Mit Privatpersonen hatte ich nie etwas zu tun. Ich habe bewusst die Anonymität gesucht und vor allem Banken oder Aktiengesellschaften ausgewählt. Ich wollte mich später nicht an ein Gesicht erinnern müssen. Das klingt vielleicht etwas billig, aber so war es wirklich. Es belastete mich einfach weniger."
Bewunderung und Respekt verschaffte sich Walter Stürm in der Linken bereits in den siebziger Jahren durch seinen Widerstand gegen die Isolationshaft und allgemeiner gegen Willkür und persönlichkeitsbrechende Strategien im Strafvollzug. Auch sein 110-tägiger Hungerstreik Anfang 1987 gegen das Beugeregime der zürcherischen sozialdemokratischen Justizdirektorin Hedi Lang wurde 'draussen' von einer starken Solidaritätskampagne begleitet. Stürm eignete sich vertiefte rechtliche Kenntnisse an und schrieb gerichtliche Eingaben oft selbst.
Der Schweizer Kanton Jura musste 1991 eine neue Gefängnisverordnung erlassen, nachdem Stürm aufgefallen war, dass die bisherige der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) widersprach. Walter Stürm schrieb im Verlauf seiner Knastaufenthalte Tausende von gerichtlichen und behördlichen Beschwerden, in eigener Sache wie auch für Mithäftlinge.
Walter Stürm machte vor Gericht beharrlich von seinem Schweigerecht Gebrauch. Ein einziges Urteil hat er anerkannt, für den Banküberfall 1970 in Hinwil im Zürcher Oberland: "Obwohl es mir nicht gepasst hat, habe ich nicht reklamiert. [...] Ich wurde für etwas verurteilt, das ich getan hatte."
Achtmal insgesamt ist Walter Stürm aus dem Gefängnis getürmt. Er verstand sich hervorragend auf die Verkleidungskunst und veränderte sein Aussehen nach Belieben. Wohl nur so konnte er auf Kurve der Aufmerksamkeit der staatlichen Überwachung entgehen, aber auch derjenigen neugieriger Nachbarn, die sich vielleicht einen Stolz daraus gemacht hätten, den von der Presse zum "Ausbrecherkönig" Geadelten zu verpfeifen.
Stürms Odyssee durch Schweizer Gefängnisse und Gerichte steht exemplarisch für die Bemühungen eines staatlichen Machtgefüges, den Überlebenswillen und Kampfgeist systemkritischer und unangepasster Personen zu brechen.
Diese Staatsgewalt wurde im Verlauf der Jahre von verschiedenen braven BürgerInnen personifiziert, von der berüchtigten Hedi Lang über die Richter des Kriminalgerichts des Kantons Jura in Pruntrut/Porrentruy, die 1992 die nationale Statistik unaufgeklärter Verbrechen aufbesserten, indem sie Stürm neben einer Reihe von Banküberfällen noch zwanzig Einbrüche in Möbel-, Haushaltwaren- und Kleidergeschäfte und einen Polizeiposten anhängte, bis hin zum Walliser Staatsanwalt, der sich ab 1985 sieben Jahre Zeit nahm für eine Untersuchung, von denen ihm Stürm vier Jahre lang als Untersuchungshäftling in Isolation zur Verfügung stand.
"Ich habe diesmal den Fehler gemacht, dass ich zu lange, ohne mich zu wehren, auf die Gerichtsverhandlung wartete, weil ich mir sagte, die Beweislage sei für mich gut, und da das Strafverfahren seit 1985 laufe, könne es bis zur Verhandlung nicht mehr lange dauern. Als mir dann klar wurde, dass ich mich wehren müsste, weil da ganz bewusst verschleppt wurde, war ich als Folge der langen Isolationshaft, die natürlich nicht spurlos an mir vorüberging, nicht mehr in der Lage, mich zu wehren." In der Nacht auf den 2. Juni 1992 nahm Walter Stürm eine Überdosis Schmerz- und Schlaftabletten.
"Wenn ich heute darüber nachdenke, dann ist mir klar, dass dies bei derartigen Haftbedingungen und einer so langen Dauer zwangsläufig irgendwann passieren musste, die Frage war lediglich, wann und wie.
Ich bin mit einer Riesenwut im Bauch im Inselspital aufgewacht. Eine Wut hatte ich, weil es mir nicht gelungen war, und vor allem auch, weil mir sofort klar wurde, wie blöde ich gewesen war zu versuchen, mich selbst umzubringen. Denn wenn da jemand umzubringen war, dann war das doch nicht ich."
Als Walter Stürm am 20. Oktober 1998 zum erstenmal in 29 Jahren - bedingt - aus der Luganeser Strafanstalt La Stampa im Tessin entlassen wurde, mochte er sich ob der neu gefundenen Freiheit nicht freuen, vermied Gespräche über Zukunftspläne. Nach seiner erneuten Verhaftung am 10. März 1999, verdächtigt, die Filiale Horn der Thurgauer Kantonalbank überfallen zu haben, wurde ihm wieder Isolationshaft zugemutet. Er starb am 13. September 1999 in seiner Zelle. Es war sein dritter Selbstmordversuch gewesen.