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A39: Eine neue Autobahn mitten in der Klimakatastrophe? Nicht mit uns!

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Nicht mit uns! A39: Eine neue Autobahn mitten in der Klimakatastrophe?

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Politik

Am 17. Januar 2025 wurde bekannt gegeben, dass ein Planfeststellungsbeschluss zu Abschnitt 1 der A39 erlassen wurde.

Keine A39.
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Keine A39. Foto: zVg

Datum 23. Januar 2025
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Es ist unfassbar, dass in einer Zeit, in der wir bereits die beginnende Klimakatastrophe erleben - Dürren, Überschwemmungen, Brände usw. - noch weiter zu dieser beigetragen werden soll. Das Lüneburger KlimaKollektiv kündigt Widerstand dagegen an.

Jede neue Autobahn setzt Anreize für noch mehr Autoverkehr, das Gegenteil wird benötigt um im Verkehrssektor die Klimaschutzziele einhalten zu können. Seit Jahren fordern Menschen überall in Deutschland und weltweit ein Umdenken in der Verkehrspolitik. Angesichts der Klimakatastrophe braucht es dringend eine Förderung des Umweltverbunds und eine Deprivilegierung des Autoverkehrs. Das bedeutet auch, dass keine neuen Autobahnen mehr gebaut werden und die Mittel und Arbeitskräfte stattdessen für die Verkehrswende genutzt werden.

An mehreren Standorten in Deutschland plant die privatwirtschaftlich agierende Autobahn GmbH neue Autobahnen. In Norddeutschland sitzt sie unter anderem in Lüneburg im Roten Feld. Hier werden besonders klima- und umweltschädliche Autobahnen geplant, so die A20 und die A39.

"Während die lokalen Verwaltungen einen Fachkräftemangel an Planer*innen für die Verkehrswende melden, sind hunderte Menschen in Deutschland bei der Autobahn GmbH damit beschäftigt, teure, sinnlose und zerstörerische neue Autobahnen zu planen. Das ist nicht hinnehmbar!" sagt Volker Constien vom KlimaKollektiv.

Die Autobahn GmbH ist auch aus demokratischen Gesichtspunkten als sehr zweifelhaft anzusehen. Sie agiert im Sinne eines Public-Private-Partnership, bei dem eigentlich staatliche Aufgaben an private Unternehmen vergeben werden und so öffentlicher Raum nicht mehr der öffentlichen Hand gehört. Bereits in der Vergangenheit wurden gegen Planfeststellungsbeschlüsse Klagen eingereicht, um gerichtlich deren Unzulässigkeit feststellen zu lassen. Für den aktuellen Planfeststellungsbeschluss im Abschnitt 1 ist nun zunächst mit Beginn der öffentlichen Auslegung ab 22. Januar zu prüfen, ob eine eventuelle Klage Aussicht auf Erfolg hätte.

pm