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Freiburg: Strafbefehl gegen zwei Aktivist*innen der Baumbesetzung am PdAS im November 2020

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Baumbesetzung in Freiburg Strafbefehl gegen zwei Aktivist*innen der Baumbesetzung am PdAS im November 2020

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Politik

Vom 07. bis 08.11.2020 besetzten vier Aktivist*innen unter dem Namen „Bündnis 91/Die Grüneren“ einen Baum auf dem Platz der Alten Synagoge, um sich solidarisch mit dem Widerstand im Dannenröder Forst zu zeigen.

Hamburger Gitter und 35 #Co2ps für 4 Menschen die aufm Baum abhängen, November 2020.
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Hamburger Gitter und 35 #Co2ps für 4 Menschen die aufm Baum abhängen, November 2020. Foto: twitter.comdie_grueneren

Datum 30. Mai 2021
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Bereits nach ein paar Stunden sperrten die Cops die Gegend um den Baum ab und verwehrten so Passant*innen den Zugang zu den Besetzer*innen und dem Infotisch. Ausserdem wurde den Aktivist*innen auf diese Weise der Zugang zu sanitären Anlagen, sowie Essen und Trinken für über 30 Stunden verweigert. Nachdem die Aktivist*innen die Besetzung nach über 36 Stunden von sich aus beendeten, freiwillig vom Baum kamen und die dort befestigten Plattformen abbauten, wurden ihre Personalien festgestellt.

Daraufhin folgten eine Reihe von Einschüchterungsversuchen und Vorwürfen von Seiten der Staatsanwaltschaft Freiburg gegen alle vier Besetzer*innen. Unter anderem standen bei einer Aktivistin plötzlich Cops vor der Wohnungstür und terrorisierten die Bewohnenden mit Sturmklingeln. Sie selbst war zu diesem Zeitpunkt nicht zu Hause, woraufhin Mitbewohnende zu Personalienauskunft gedrängt wurden. Der Name der Beamt*innen wurde erst nach wiederholtem Fragen bekanntgegeben, ein Grund für ihr Erscheinen wurde nicht genannt. Später stellte sich heraus, dass die Cops auch bei einer weiteren Aktivistin zuhause erschienen, zu diesem Zeitpunkt jedoch keine Person zu Hause war.

Gegen zwei der Besetzer*innen wurden die Vorwürfe des Hausfriedensbruchs und des Verstosses gegen das Versammlungsgesetz im März fallen gelassen, gegen die anderen beiden Besetzer*innen kam nun der Strafbefehl des Amtsgerichts Freiburg. Darin wird den beiden Aktivist*innen vorsätzliche Körperverletzung in Tateinheit mit Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und Beleidigung in vier tateinheitlichen Fällen vorgeworfen, weshalb gegen sie vorerst eine Geldstrafe von 60 Tagessätzen a 20€ verhängt wurde. Dagegen wurde bereits Widerspruch eingelegt.

Alle drei Vorwürfe werden an einer Situation während der Baumbesetzung festgemacht: Es wurde versucht, die Aktivist*innen mittels eines Essenspakets mit Essen zu versorgen. Eine unbekannte Person hat hierbei vom Vordach der Uni ein Seil zu den Aktivist*innen geworfen, an dem das Essenspaket festgemacht war. Die Aktivist*innen versuchten das Versorgungspaket am Seil hochzuziehen, welches aber zu schwer war und auf den Boden fiel. Dadurch kamen die Cops an das Seil und zogen mit solcher Kraft daran, dass die eine Plattform sehr stark ins Schwanken kam und Gegenstände herunter fielen. Damit gefährdeten sie aktiv das Leben der zwei Aktivist*innen auf der Plattform! Die Aktivist*innen wurden durch die Situation verletzt. Die Essensversorgung wurde weiterhin verhindert.

Der absurde Vorwurf der Staatsanwaltschaft ist eine dreiste Verdrehung des tatsächlichen Hergangs: Sie beschuldigt die Aktivist*innen, mit erheblichem Kraftaufwand und immer stärker an dem Seil gezogen zu haben. Laut dem Vorwurf soll angeblich der Cop starke Schmerzen und Schürfwunden an der Hand erlitten haben, was die Besetzer*innen angeblich vorhergesehen und billigend in Kauf genommen haben sollen. Die Lebensgefährdung und Verletzung der Aktivist*innen wird im Vorwurf mit keinem Wort erwähnt.

Diese Beschuldigungen sind lächerlich und konstruiert - erst die Aktivist*innen verletzen und die Versorgung jeglicher Art unterbinden, dann sich in der Opferrolle inszenieren! Wer hat hier wen verletzt, wer hat hier wen terrorisiert? Nachts setzten die Cops die Baumbesetzer*innen konstant durch die Blinkbeleuchtung ihrer Taschenlampen physisch als auch psychisch unter Druck. Über den Zeitraum der Besetzung verhielten sich die Beamt*innen mehrfach sehr aggressiv gegenüber den Besetzer*innen indem sie z.B. die friedlich Protestierenden beleidigten.

An diesem Beispiel zeigt sich wieder einmal, auf welcher Seite die Repressionsbehörden stehen! Wieder einmal wird versucht, mittels abstrusen Verdrehungen und konstruierten Vorwürfen die Klimagerechtigkeitsbewegung zu kriminialisieren. Doch wir lassen uns nicht einschüchtern - wir wollen und werden in diesem toxischen Machtsystem nicht mitspielen! Da die Politik versagt, müssen wir selbst aktiv gegen die Klimakrise vorgehen, und durch die Kriminalisierung unseres Protests werden wir uns nicht stoppen lassen! Lasst uns gemeinsam entschlossen gegen Klimakrise und Repression kämpfen!

Widerspruch wurde gegen die Strafbefehle bereits eingelegt - ob und wie wir den Prozess führen möchten entscheidet sich in den nächsten Wochen.

Was wir auf jeden Fall brauchen werden ist Geld - für noch offene Aktionskosten, für Anwaltskosten, für Repressionskosten usw. Wir finden zwar Kohle in jeder Form kacke, freuen uns trotzdem sehr über eure Spende auf folgendes Konto:

Inhaberin: Rote Hilfe OG Freiburg
IBAN: DE47 4306 0967 4007 2383 64
BIC: GENODEM1GLS
Verwendungszweck: Klima und Umweltbewegung Freiburg

Ausserdem wird es von uns bald Soli-Postkarten, Sticker und Patches auf black-mosquito.org zu kaufen geben. Schaut da gerne vorbei!

Unsere Solidarität gegen ihre Repression!

pm