Prozessauftakt im Hamburger Rondenbarg-Verfahren Mammutprozess gegen fünf G20-Gegner*innen
Politik
Am 3. Dezember 2020 beginnt vor dem Hamburger Landgericht das Pilotverfahren im sog. Rondenbarg-Komplex.
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30. November 2020
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Stattdessen wird ihnen nur pauschal die Teilnahme an einem Protestzug durch die Hamburger Strasse Rondenbarg im Sommer 2017 vorgeworfen. Im Gegensatz zum Verfahren in Hamburg ist die ursprünglich ebenfalls für den 3. Dezember geplante Prozesseröffnung gegen drei Gipfelgegner*innen in Zürich wegen der Covid19-Pandemie verschoben worden.
Im Juli 2017 waren Zehntausende Aktivist*innen aus unterschiedlichsten linken Bewegungen in Hamburg auf der Strasse, um mit Demonstrationen, Kundgebungen und anderen Aktionen gegen den G20-Gipfel zu protestieren. Für den frühen Morgen des 7. Juli 2017 waren Blockaden geplant, um die anreisenden Gipfelteilnehmer*innen zu behindern, und an mehreren Stellen formierten sich Demonstrationszüge, um zu den Blockadepunkten zu kommen.
Von einem Camp im Altonaer Volkspark brach eine Gruppe von etwa 200 Aktivist*innen auf und wurde gegen 6.30 Uhr im Strassenzug Rondenbarg in einem Gewerbegebiet in Hamburg-Bahrenfeld ohne Vorwarnung von der Beweissicherungs- und Festnahmeeinheit (BFE) Blumberg brutal angegriffen. Die für ihre Gewalttäigkeit berüchtigte BFE verletzte durch ihre Prügelexzesse Dutzende Gipfelgegner*innen.
Ein Teil der Demonstrierenden wurde von den Einsatzkräften gegen ein Geländer gedrängt, das unter dem Druck zusammenbrach, sodass mehrere Aktivist*innen in die Tiefe stürzten; elf von ihnen zogen sich dabei teils offene Knochenbrüche zu. Die BFE nahm vor Ort gleich 59 Personen fest, die über Tage in der Gefangenensammelstelle festgehalten wurden. 14 der Betroffenen blieben sogar über Wochen oder Monate in Untersuchungshaft.
Um Kritik über ihr äusserst brutales Vorgehen, das auf Videoaufnahmen gut dokumentiert ist, zurückzudrängen und den medialen Diskurs zu ihren Gunsten zu wenden, behauptete die Polizei, vom Protestzug mit Steinwürfen angegriffen worden zu sein. In der Folge wurde zusätzlich zu den vor Ort Festgenommenen noch eine Reihe Anwesende, die dem massiven Prügeleinsatz und der anschliessenden Festnahme entkommen waren, „nachermittelt“.
Bei ihren Versuchen, weitere G20-Gegner*innen ausfindig zu machen, schreckte die „SoKo Schwarzer Block“ selbst vor dem Einsatz eines „Online-Prangers“ mit dem Aufruf, die Abgebildeten zu denunzieren, nicht zurück. Bei einer gross angelegten Hausdurchsuchungswelle im Dezember 2017 wurden 23 Wohnungen im Bezug auf den Rondenbarg-Komplex durchsucht, und in ihrer Öffentlichkeitsarbeit liess die Polizei keine Gelegenheit aus, das Feindbild der „linken Krawallmacher“ zu zeichnen.
Am wohl bekanntesten ist der Fall des italienischen Gipfelgegners Fabio, der fast fünf Monate lang wegen seiner Anwesenheit im Rondenbarg im Hamburger Untersuchungsgefängnis sass. Der aufsehenerregende Prozess gegen ihn platzte schliesslich im Februar 2018. Nichtsdestotrotz verfasste die Hamburger Staatsanwaltschaft seit Herbst 2019 sieben Anklageschriften gegen insgesamt über 80 G20-Gegner*innen, die an dem Protestzug teilgenommen haben sollen, und weitere können folgen.
Für die Rondenbarg-Anklagen bemüht die Staatsanwaltschaft ein Konstrukt, nach dem die blosse Anwesenheit bei der Demonstration für den Vorwurf ausreiche, ein „gemeinsames Tathandeln“ zu unterstellen und dafür eine Verurteilung durchzusetzen. Dadurch können allen Teilnehmenden die kriminalisierbaren Handlungen einzelner Aktivist*innen angelastet werden – eine Rechtsauffassung, die an den Prozess gegen die „Basel 18“ in den Jahren 2018/2019 erinnert, denen das Basler Strafgericht einen „gemeinsamen Tatentschluss“ unterstellte.
Auch die bundesrepublikanische Rechtsprechung hatte bereits mit dem berüchtigten „Hooligan-Urteil“ des Bundesgerichtshofs (BGH) im Mai 2017 die Konstruktionen der „psychischen Beihilfe“ durch „ostentatives Mitmarschieren“ gegen Fussball-Fans angewendet und das Prinzip des individuellen Schuldnachweises damit über Bord geworfen. Allerdings hatte der BGH dabei explizit die Übertragbarkeit auf politische Versammlungen zurückgewiesen.
Angesichts der gewaltigen Grösse der geplanten Prozesse – allein das Jugendverfahren umfasst 19 Angeklagte – und der damit verbundenen Logistikprobleme, die durch die Covid19-Pandemie noch weiter verschärft wurden, verzögerte sich die Eröffnung der Verfahren. Im Sommer 2020 beschloss schliesslich das Gericht, ein Pilotverfahren gegen die fünf jüngsten Aktivist*innen abzutrennen, die im Juli 2017 alle unter 18 Jahre alt waren; damit will die Justiz das Angeklagtenkollektiv spalten.
Da für das Pilotverfahren Angeklagte aus dem Jugendverfahren herausgegriffen wurden, können unter Berufung auf die Regelungen des Jugendstrafrechts die kritische Öffentlichkeit und solidarische Prozessbeobachter*innen ausgesperrt werden. Für den 3. Dezember 2020 ist die Prozesseröffnung angesetzt.
Für die Betroffenen selbst, die aus den Regionen Stuttgart, Mannheim, Köln/Bonn und Halle kommen, bedeutet der Prozess eine enorme Belastung: Sie werden über viele Monate hinweg einmal wöchentlich hunderte Kilometer zu ihren Verhandlungsterminen pendeln müssen.
Eine geordnete Ausbildung oder ein Studium sind damit kaum vereinbar, und für das soziale und familiäre Umfeld geht mit dem Prozess ebenfalls massiver Stress einher – abgesehen von den finanziellen Kosten, die beispielsweise für die langen Fahrten und für Anwält*innen entstehen. Damit verfolgen die Repressionsorgane ihre klassische Strategie: Einzelne herauszugreifen, massiv unter Druck zu setzen und ein abschreckendes Exempel zu statuieren, um letztlich die ganze Bewegung einzuschüchtern.
Doch diese Rechnung geht nicht auf: Schon seit Monaten haben sich Solidaritätsstrukturen gebildet, unter anderem die Kampagne „Gemeinschaftlicher Widerstand“ (gemeinschaftlich.noblogs.org), die für den „Tag X“, den Samstag vor Prozessauftakt, zu einem dezentralen Aktionstag mobilisiert hat.
Seit bekannt ist, dass das Pilotverfahren am 3. Dezember startet, wird in vielen Städten zu Kundgebungen und Demonstrationen an diesem Wochenende aufgerufen. Eine bundesweite Demonstration findet zudem am 5. Dezember in Hamburg statt, und nicht nur am 3. Dezember selbst, sondern auch an weiteren Verhandlungstagen sollen Solidaritätskundgebungen vor dem Hamburger Landgericht die Angeklagten unterstützen.
Parallel laufen die Bemühungen, die betroffenen Genoss*innen finanziell zu entlasten. Mit einer eigenen Kampagne ruft die linke Solidaritätsorganisation Rote Hilfe e.V. zu Spenden auf, informiert mit Presseerklärungen und auf der neuen Sonderseite rondenbarg-prozess.rote-hilfe.de über den Prozessverlauf und steht den Angeklagten mit Rat und Tat zur Seite.
Denn den Angriffen des Staates kann nur solidarisch und kollektiv begegnet werden.