„Wir bewerten alle vier Bescheide als faktische Verbote“, stellte der Versammlungsanmelder fest, der die Anträge an die Behörden in einem Team erfahrener Aktivist*innen und Anwält*innen vorbereitete. Alle schütteln über die Bescheide nur den Kopf: „Wir haben das RP gefragt, ob es mit Versammlungsrecht überhaupt Erfahrungen hat. Uns wurde gesagt, es sei das erste Mal, dass das RP direkt zuständig ist.“
Das sei den Verfügungen anzusehen: „Hier handelt eine Behörde, die von Versammlungsrecht keine Ahnung hat - aber scheinbar den Auftrag bekommen hat, die Proteste zu verhindern.“ Überraschend sei das nicht, schliesslich sei das RP Giessen eine Behörde der Landesregierung. Diese sei gleichzeitig auch die durchführende Instanz des Baus der A 49, gegen den sich die Proteste richten.
So ist ausgerechnet der Trinkwasserschutz, gegen deren Gefährdung sich der Protest unter anderem richtet, als Verbotsgrund benannt worden. Die Versammungsanmelder halten das für Unsinn. Das Trinkwasser würde vielmehr durch die Autobahn gefährdet, weil der Bau schützende Bodenschichten zerstört und durch den Verkehr Schadstoffe und Mikroplastik sowie bei Unfällen Gefahrenstoffe in das Trinkwasser gelangen können. Wir sind die Grundwasserschützer, sollen aber durch unseren Protest nun eine Gefahr für die Allgemeinheit sein.“ Selbst wenn Menschen, die der RP als Begründung anführt, mal an den Waldrand pinkeln würden, sei das Grundwasser nicht gefährdet. „Die Verfügungsgründe sind vorgeschoben, das haben uns auch Fachleute bestätigt.“
Hinzu kommt, dass die „Feststellung“, Übernachtungen gehörten nicht zu Versammlungen dazu, nicht nur gegen geltende Rechtsprechung verstösst, sondern auch das faktische Aus der einzigen nicht komplett verbotenen Versammlung bedeutet, da viele Demonstrant*innen von weiter weg kommen würden.
Der Versammlungsanmelder hat gegen die Verfügungen Widerspruch eingelegt und würde, so die faktischen Verbote aufrechterhalten bleiben, beim Verwaltungsgericht Giessen klagen. Dieses hatte bei der Auseinandersetzung im April – bei der es um das totale Versammlungsverbot aufgrund der COVID-19-Pandemie ging, welches damals auch in Giessen ausgesprochen worden war – die Verbote noch durchgewunken, war dann aber vom Verfassungsgericht korrigiert worden.
„Wir hoffen, dass Gerichte und dann auch die Behörden dazugelernt haben und endlich das tun, was sie laut Grundgesetz tun müssen: Versammlungen schützen und unterstützen statt behindern!“
Regierungspräsidium Giessen: Aktiver Player pro A49 richtet über A49-Protest
Am späten Abend des gestrigen 2. Septembers hat das Regierungspräsidium Giessen neue Entscheidungen zu den angemeldeten Protestversammlungen gegen den Bau der A49 zugestellt. Darin wird nun explizit ein Verbot ausgesprochen und die sofortige Vollziehung verhängt. Damit besteht jetzt Klarheit, dass alle drei Protestcamps in unmittelbarer Nähe zum Dannenröder Forst nicht zugelassen werden. Erlaubt ist ausschliesslich der Aufenthalt tagsüber auf den etwas entfernter liegenden Festplatz von Schweinsberg. Dieser muss jedoch auch täglich um 23 Uhr verlassen werden – wohin und vor allem wie, ist angesichts des mangelhaften ÖPNV in dieser Region unklar.Schon die Verfügungen und jetzigen Verbote lassen aufhorchen, sind sie doch sehr pauschal formuliert und machen nicht den Eindruck, dass hier das hohe Gut der Versammlungsfreiheit angemessen berücksichtigt wurde. Inzwischen wird aber immer deutlicher, dass die Unterdrückung von Protest gezielt erfolgt. Denn die Landesregierung Hessen und dessen Behörde, das Regierungspräsidium Giessen, sind selbst engagierte Streiter für die A49 – und haben jetzt die Befugnis, den Protest ihrer Gegner*innen zu erlauben oder, wie geschehen zu verbieten. „Das ist eine völlig unmögliche Situation, die sofort geändert werden muss“, heisst es aus dem Versammlungsrecht-Team des A49-Widerstands.
Das Trinkwasser würde gefährdet, die Flächen, auf denen die Autobahn gebaut wird, würden nicht denen gehören, die sie dort bauen, und der Schutz vor Corona wurden als Gründe in Verfügungen und Presseinformationen des RP für das komplette Verbot von drei Versammlungen und das Übernachtungsverbot auf der vierten angegeben.
Mit dem Versammlungsrecht sind solche Ausführungen nicht in Einklang zu bringen. Allerdings entsprechen sie der politischen Position genau der Behörde, die die Verbote aussprach: „Unser Ziel: Der Bau der Autobahn und die Anbindung an den Wirtschaftsstandort Mittelhessen.“ So steht es auf der vom RP mitgetragenen Internetseite mittelhessen.eu. Die dort zusammengeschlossen Institutionen, u.a. geführt vom RP, wollen „durch politische und öffentliche Unterstützung sowie interne Informationsvermittlung den Ausbaus der A 49 realisieren.“
Das Verbot der Demonstrationen ist vor diesem Hintergrund nichts als das Ausführen des formulierten politischen Willens durch den Inhaber des politischen Willens.