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Hafturteil gegen Klimaaktivistin wird vorm Landgericht Mönchengladbach neu verhandelt

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Repression gegen die Klimagerechtigkeitsbewegung Hafturteil gegen Klimaaktivistin wird vorm Landgericht Mönchengladbach neu verhandelt

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Politik

Am Freitag, den 27.9.2024 startet vor dem Landgericht Mönchengladbach eine Berufungsverhandlung wegen der Blockade des Kohlekraftwerks Neurath im Jahr 2021.

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Foto: zVg

Datum 27. September 2024
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Bewegungsforscher*innen und IPCC sind sich einig darin, dass es starke soziale Bewegungen und unkonventionelle Proteste braucht, aber vor einem deutschen Gericht muss sich eine Klimagerechtigkeitsaktivistin gegen ein Hafturteil des Amtsgerichts Grevenbroich wehren. Der Prozess dazu wird nun vorm Landgericht neu aufgerollt.

Die IPCC-Berichte erklären regelmässig, dass die Klimakrise weiter fortgeschritten ist und schneller kommt als erwartet. Doch der 6.IPCC-Bericht beschäftigt sich auch mit der Frage, wie es möglich ist, Veränderung zu erreichen und erklärt, dass zivilgesellschaftliche Bewegungen wichtig sind und zwar sowohl welche, die versuchen Einfluss auf Institutionen zu erlangen als auch diejenigen, die eintreten für „radikale Reformen“ und meint: „Wenn sie erfolgreich sind, öffnen soziale Bewegungen ein Fenster der Möglichkeiten (so genannte "Overton-Fenster"), um strukturelle Veränderungen zu ermöglichen.“

Auch etliche Bewegungsforscher*innen haben untersucht, dass es verschiedene Akteur*innen braucht, um Veränderungen wie Klimaschutz anzustossen und dazu explizit auch radikale Flanken gehören, welche die Grenzen des Akzeptierten und teils auch gesetzlich erlaubten überschreiten. Mit der damaligen Blockade des Kohlekraftwerks Neurath wurde nicht nur ein deutliches Zeichen gegen die weitere Verbrennung fossiler Rohstoffe gesetzt, sondern auch zwischen 5.000 und 22.000 Tonnen CO2-Ausstoss direkt verhindert.

Insbesondere die Gerichte im Rheinland neigen jedoch dazu, Gesetze zugunsten von RWE auszulegen. Sie schreiten nicht ein, wenn weiter Kohle verbrannt wird, was das Erreichen der Klimaziele nahezu unmöglich macht, aber verfolgen hartnäckig alle, die sich gegen die Kohleverstromung stellen. So wurde Irene, die jetzt vor dem Landgericht Mönchengladbach steht, im Dezember 2023 vom Amtsgericht Grevenbroich zu 9 Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt. Vorgeworfen wurde eine Ankettaktion auf den Schienen der Kohlezulieferung des Kraftwerks Neurath, die Störung öffentlicher Betriebe verurteilt wurde.

„Was soll dass, das sich Klimaaktivist*innen gegen Hafturteile zur Wehr setzen müssen, jede Ermittlung gegen RWE wegen den an der Luftverschmutzung Sterbenden aber sofort eingestellt wird?“ fragt Verteidigerin Hanna Poddig. Die Angeklagte Irene ergänzt: „Wir wollen über die Fragen von Luftverschmutzung, durch RWE befeuerte Klimakrise und die Wirksamkeit von provokanten Aktionen dagegen auch vor Gericht reden.“ Die Auseinandersetzung darum, ob das Gericht das zulässt dürfte spannend werden.

Auch sonst steht der Prozess exemplarisch für die sich verschärfende Repression gegen die Klimagerechtigkeitsbewegung. Der Verfassungsschutz NRW interessierte sich sowohl für die Blockadeaktion selbst als auch für die Begleitaktionen zum Prozess am Amtsgericht, sodass zumindest von staatlicher Seite Aufmerksamkeit für den Prozess da sein dürfte. Auch Journalist*innen sind herzlich eingeladen, die Angeklagte sowie ihre Verteidigung sind bereit dazu, Interviews zu geben.

pm