UB-Logo Online MagazinUntergrund-Blättle

Rechtsbrüche durch Knäste in Schleswig und Lübeck

7017

Aushändigung von Corona-Vorschriften und Quarantäneregelungen Rechtsbrüche durch Knäste in Schleswig und Lübeck

earth-europe-677583-70

Politik

Im April und Mai 2021 war ich zum Absitzen einer Ersatzfreiheitsstrafe erst 14 Tage in Quarantäne im Jugendknast in Schleswig und dann weitere sechs Tage in Lübeck inhaftiert.

Blockade eines Urantransportes bei Hamburg.
Mehr Artikel
Mehr Artikel
Bild vergrössern

Blockade eines Urantransportes bei Hamburg. Foto: nirgendwo.info

Datum 27. April 2022
2
0
Lesezeit3 min.
DruckenDrucken
KorrekturKorrektur
Anlass war eine Aktion gegen Urantransporte, berichten möchte ich aber heute über Gerichtsverfahren, welche ich gegen Massnahmen der beiden Knäste geführt habe, auch als ich lange schon wieder frei war.

Verteidiger*innen-Besuch verweigert

Verteidigt wurde ich von Freund*innen, die vom Gericht als Laienverteidiger*innen zugelassen worden waren. Normalerweise können Verteidiger*innen Inhaftierte ohne Kontrollen und unbeschränkt besuchen. Schon beim ersten Besuch machte der Knast in Schleswig Probleme und wollte mein Verteidigi ohne Anwaltsausweis nicht durchlassen, diese*r schaffte es jedoch, klar zu machen, dass die Gerichtszulassung galt. Dem Knast gefiel das nicht und er fragte bei der Staatsanwaltschaft und dem Oberlandgericht nach, die beide meinten die Zulassung erstrecke sich nicht auf die Strafvollstreckung. Also gab es keinen Verteidigungsbesuch mehr – auch in der JVA Lübeck nicht. Ich klagte dagegen.

Beide zuständigen Gerichte, also Landgericht in Kiel und Lübeck entschieden, dass die Besuchsverweigerung rechtswidrig war, da sich die Zulassung eben doch auf das Strafvollstreckungsverfahren erstreckt und neben Rechtsanwält*innen explizit auch Verteidiger*innen im entsprechenden Gesetz genannt sind.

Aushändigung von Corona-Vorschriften und Quarantäneregelungen

Zum Zeitpunkt meiner Inhaftierung galt für Reiserückkehrer*innen eine Quarantäne von 5 Tagen mit Freitestungen mit PCR-Tests. Ich wurde 14 Tage lang isoliert und ein einfacher Schnelltest wurde erst am Ende dieser Tage gemacht. Weil gerade die Isolierung viele Gefangene trifft, entschied ich mich hier für eine Klage gegen diese Regelungen. Sie wurde aus formalen Gründen abgewiesen (ich hätte nur auf Neuentscheidung, nicht auf Aufhebung der Regelung klagen können). Zumindest ist mittlerweile unabhängig davon im Knast die Quarantäne-Zeit deutlich verkürzt worden.

Ebenso wurde eine Klage abgewiesen auf Aushändigung der für den Zeitpunkt im Knast geltenden Corona-Regeln. Ich hätte kein Feststellungsinteresse, weil kein schwerwiegender Grundrechtseingriff vorläge. Warum sollten auch Gefangene wissen dürfen, welche Regeln für sie gelten? Damit wird bewusst verhindert, dass einige nur auf dem Papier existierende Rechte eingefordert und eingeklagt werden.

Duschen verweigert

In der Quarantäne in Schleswig wurde mir erst am 13. Tag der Inhaftierung ermöglicht, zu duschen. Da mir das vorher verweigert wurde, stellte ich erst einen schriftlichen Antrag und nachdem ich dazu von keiner Entscheidung erfuhr erhob ich Klage beim Landgericht in Kiel. Eine kurzfristige Entscheidung, die geholfen hätte, gab es nicht, aber im Nachhinein entschied das Gericht nach einigem Hin und Her doch, dass die Verweigerung des zweimaligen Duschens in der Woche rechtswidrig war.

Der Knast hatte in mehreren Stellungnahmen versucht zu behaupten, dass nicht sein kann, was nicht sein darf und ich hätte duschen dürfen und teilweise auch, dass ich tatsächlich geduscht hätte, inklusive entsprechender Aussagen von Justizvollzugsbeamt*innen – was ich einigermassen dreist fand, denn ich bin sicher ich hätte ein entsprechendes Angebot wahr- und angenommen. Denn soviel passiert auch nicht, wenn mensch 23 Stunden in der Zelle eingesperrt ist. Ich erfuhr in den Stellungnahmen auch von einem mir angeblich ausgehändigten Informationsblatt, was ich vor dem Schreiben nie gesehen hatte und davon, dass es der Knast auch gar nicht so wichtig findet, ob Menschen duschen können.

Ich bekam zwar Recht vom Landgericht Kiel, denke aber auch an die vielen anderen Menschen, denen ebenfalls Duschen verweigert wurde oder denen andere ihrer Rechte im Knast nicht zugestanden werden. Denn ich galt schon wegen dem begrenzten Einfordern meiner Rechte durch mich und andere von aussen als „schwierig“ und „zeitaufwändig“.

Ibi