Die Sozialleistung
Die Rente firmiert als eine Sozialleistung: „Sozialleistungen sind alle Leistungen, die für die soziale Sicherung erbracht werden. Dazu gehören z.B. Kindergeld, Sozialhilfe, Wohngeld, die der Staat aus Steuermitteln finanziert. Etwa 70% der Sozialleistungen entfallen auf die Sozialversicherungen.“Das Zitat spricht aus, wozu Sozialleistungen vom Staat erbracht werden. Sie sollen der sozialen Sicherung dienen, also dazu, dass bedürftige Bürger mit ihrer Armut irgendwie zurechtkommen. Denn wozu braucht es Kindergeld, Sozialhilfe oder Wohngeld, wenn man über ausreichend Mittel verfügen würde? Ohne diese Zahlungen kämen viele Menschen offenbar nicht über die Runden und für den Staat hiesse dies mehr Kriminalität oder Unruhen.
Schon der Erfinder der Sozialversicherungen hat gewusst, wozu die Sozialleistungen gut sind: „Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preussen etc., thun kund und fügen hiermit zu wissen: (…) Schon im Februar dieses Jahres haben Wir Unsere Überzeugung aussprechen lassen, dass die Heilung der sozialen Schäden nicht ausschliesslich im Wege der Repression sozialdemokratischer Ausschreitungen, sondern gleichmässig auf dem der positiven Förderung des Wohles der Arbeiter zu suchen sein werde.“ (Stenographischer Bericht über die Verhandlungen des Reichtages, V. Legislaturperiode, 1. Session 1818/82 Berlin 1882; 1f; zitiert nach Dillmann/Schiffer-Nasserie 2018, Der soziale Staat, VSA S.183)
„Sozialdemokratische Umtriebe“ finden heute allerdings vorwiegend in Parlamenten und Regierungen statt. Sie zielen auf den „sozialen Frieden“ , der nicht nur durch Repression zu sichern ist. Auch fast 140 Jahre Jahre nach Kaiser Wilhelm hat sich an dem Bedarf nach Sozialleistungen nichts geändert: Menschen, die durch ihre Arbeit eigentlich ihren Lebensunterhalt verdienen sollen, benötigen zusätzlich staatliche Unterstützung.
Der Verweis auf die 70% der staatlichen Sozialleistungen für die Sozialversicherungen mag zwar stimmen, ist aber irreführend. Denn die Einzahlungen für die Rente, für die Zeiten der Arbeitslosigkeit oder Krankheit, werden ja nicht vom Staat erbracht, sondern von den Arbeitnehmern selber. Es ist schon eine seltsame Leistung des Staates, bei der diejenigen, die in den Genuss dieser Leistung kommen, diese selber bezahlen müssen.
Formal werden die Beiträge zu den Sozialversicherungen von Arbeitgebern und Arbeitnehmern je zur Hälfte erbracht. Schaut man jedoch auf die Kostenrechnung von Unternehmen, so gelten die Beiträge zu den Sozialversicherungen als Bestandteil der Lohnkosten, sind also Teil des Lohns oder Gehalts der Arbeitnehmer, die diese nie zu Gesicht bekommen, weil dieser Teil wie die Steuern gleich an der Quelle vom Staat kassiert werden. Dieser bringt so sein Misstrauen gegenüber der Einkommensquelle der Lohnabhängigen zum Ausdruck. Der Lohn lässt offenbar neben den nötigen Aufwendungen des täglichens Lebens nicht genug übrig, um auf einen Teil freiwillig zu verzichten und genügend zurückzulegen. Die „Leistung“ des Staates besteht darin, sie aber genau dazu zu verpflichten. Die Höhe der erzwungenen Beiträge ist aus staatlicher Sicht nicht aber in erster Linie ein Problem der arbeitenden Einzahler. Nicht deren Armut verbietet es, sie stärker zu belasten, sondern die Tatsache, dass die Höhe der Beiträge auch in die Kostenrechnung der Unternehmen eingeht und deren Profitkalkulation beschränkt. Damit die Beiträge niedrig und die Leistungen dennoch ausreichend sind, dafür steht der staatliche Zuschuss zu diesen Kassen. So sorgt der Staat dafür, dass ein Leben von Lohn und Gehalt überhaupt geht. Er kümmert sich so um die Nützlichkeit seiner Bürger, die ihm dafür gefälligst dankbar sein sollen.
Sozialversicherung
Arbeitslosenversicherung, Krankenversicherung, Rentenversicherung und berufliche Unfallversicherung gelten als Sozialversicherungen: „Sozialversicherung – gesetzliche Pflichtversicherung für breite Bevölkerungsschichten gegen Schäden, welche die soziale Existenzgrundlage der Versicherungsmitglieder und der Versicherungsgemeinschaft gefährden (Solidargemeinschaft auf der Basis des Solidaritätsprinzips im Unterschied zur freiwilligen Individualversicherung). Sie ist als Teil der staatlichen Sozialpolitik eine Versicherung gegen Risiken des Einkommensausfalles wegen verminderter Erwerbsfähigkeit durch Krankheit oder Unfall, aufgrund von Arbeitslosigkeit, Alter und Invalidität sowie zum Ausgleich von Risiken infolge von Schwangerschaft oder Tod.“Die Existenzgrundlage breiter Bevölkerungsschichten erweist sich demnach als eine sehr unsichere Angelegenheit, ist sie doch daran gebunden, dass man sich für andere nützlich machen kann und dafür bezahlt wird. Wer nicht gebraucht wird, weil die Anwendung nicht lohnend ist, oder nicht arbeiten kann wegen Krankheit, Schwangerschaft oder aus Altersgründen, verliert sein Einkommen. Und das eigene Einkommen reicht auch nicht, um für diese Notlagen Vorsorge zu treffen.
Es ist schon eine eigenartige Versicherung, bei der man gar nicht gefragt wird und es auch keinen Versicherungsvertrag gibt. Der Abschluss dieser Versicherung erfolgt ganz ohne Zustimmung der Betroffenen zwangsweise durch den Staat. Dass es sich dabei um eine Solidargemeinschaft handelt, ist eine der bekannten Legenden. Solidarität ist ein freiwilliger Zusammenschluss von Menschen zur Vertretung gemeinsamer Interessen. Ein solcher Zusammenschluss existiert bei den Sozialversicherungen nicht, der Beitrag zur Versicherung wird ungefragt einbehalten. Dass es sich dabei um das Solidaritätsprinzip handeln würde, wo jeder für den anderen einsteht, ist auch so ein Märchen. Wer dazugehört, für wen da wie eingestanden werden muss, alles das liegt ausserhalb derer, die zu dieser Gemeinschaft zusammengeschlossen werden.
In Selbstverwaltung
Dass es sich um eine Solidargemeinschaft handelt, die sich selbst verwaltet, ist ein weiteres Märchen über die Sozialversicherungen: „Beitragszahler, also Versicherte und Arbeitgeber, regierten auch damals schon ihren Rentenversicherer selbst. Dieses Prinzip der Selbstverwaltung funktioniert bis heute in der gesamten deutschen Sozialversicherung und ist in dieser Form einzigartig.“Einzigartig mag diese Organisationsform schon sein, doch handelt es sich um eine eigenartige Form der Selbstverwaltung. Über deren Einnahmen entscheidet sie so wenig wie über ihre Ausgaben. Wer welche Leistungen erhält oder auch nicht, liegt auch ausserhalb ihrer Entscheidungssphäre. Abnicken dürfen die Vertreter von Arbeitnehmern und Arbeitgebern den auf den Vorgaben der Politik beruhenden Haushalt und dürfen ihn nachrechnen.
Zu entscheiden gibt es da nichts Wesentliches. Beweisen soll diese Organisationsform, dass es sich bei diesen Versicherungen um Einrichtungen getrennt vom staatlichen Haushalt handelt. Im Prinzip handelt es sich aber um eine Unterabteilung staatlicher Sozialpolitik, die alles Entscheidende dieses Unterhaushaltes bestimmt: Die Höhe des Beitrags, wann wer welche Zahlungen aus diesem Haushalt erhält. Die Besonderheit dieses Unterhaushaltes besteht lediglich darin, dass er überwiegend aus Löhnen finanziert wird und andere Wirtschaftssubjekte von dieser Finanzierung verschont werden.
Als Generationenvertrag
Das Prinzip der Finanzierung der Rentenversicherung wird oft auch als Generationenvertrag bezeichnet: „Bezeichnung für das wissenschaftliche Erklärungsmodell der sozialen Rentenversicherung. Mit Generationenvertrag wird der unausgesprochene „Vertrag“ zwischen den beitragszahlenden und der rentenempfangenden Generation bezeichnet. Diese „Solidarität“ zwischen den Generationen“ beinhaltet die Verpflichtung der arbeitenden Generation zur Beitragszahlung in der Erwartung, dass die nachfolgende Generation die gleiche Verpflichtung übernimmt.“Mit der Setzung des Vertrags in Anführungszeichen wird etwas Doppeltes deutlich gemacht. Der Vertrag existiert nicht wirklich, sondern ist eine Erfindung von Wissenschaftlern, die nicht die Realität erklären, sondern Modelle erfinden. Man braucht nicht unbedingt in das Bürgerliche Gesetzbuch schauen, in dem alles Wesentliche über Verträge zu finden ist, um zu wissen, dass zu einem Vertrag immer die Zustimmung beider Vertragsparteien gehört. Bei diesem besonderen Vertrag sollen offenbar schon Ungeborene ihre Zustimmung geben zu etwas, was sie noch gar nicht kennen können. Mit der Erfindung des Konstrukts „Vertrag“ wird aber ein Sachverhalt beschönigt. Aus der Verpflichtung, die staatlicherseits gesetzt wird, wird durch das Modell ein freiwilliges Zustimmungsverhältnis.
Äquivalenzprinzip
Bei der Darstellung der Rentenversicherung wird grossen Wert darauf gelegt, dass es bei dieser Versicherung gerecht zugeht. Die Höhe der Rente soll sich an der Leistung des Versicherten orientieren: „Das Äquivalenzprinzip im Rentenrecht ist ein grundlegendes Prinzip im Rentenrecht. Es beruht auf der Idee, dass der Versicherte der eine hohe Rente bekommt auch hohe Beiträge in das Rentensystem eingezahlt hat. Das Äquivalenzprinzip stellt somit auf die individuelle Leistungsfähigkeit des Versicherten ab.“Folgt man dieser Logik, so wird die Leistungsfähigkeit eines Menschen nach der Höhe der Einzahlung in die Rentenversicherung bestimmt. Es ist allerdings nicht das, was der Mensch konkret leistet, sondern seine Leistung wird gemessen in der Geldsumme, die die Rentenversicherung verbucht. Danach soll sich die Höhe der Rente bestimmen. Interessant wird dieses Verhältnis aber erst, wenn man weiss, wie sich das Äquivalenzprinzip bestimmt, wie sich die Leistung in der Rentenhöhe ausdrückt. Und da muss man feststellen, dass dieses Prinzip nicht einfach darin besteht, dass mit der Einzahlung auch das Ergebnis festliegt.
Da haben Politiker sich viele modifizierende Faktoren ausgedacht, die dieses Prinzip bestimmen. So wird die Einzahlung ins Verhältnis gesetzt zu allen anderen und ein Durchschnitt bestimmt, an der die einzelne Leistung gemessen wird. Sinkt der Durchschnitt, so bekommt derjenige, der über dem Durchschnitt liegt zwar noch mehr als die anderen, aber absolut eben auch weniger. Auch das Verhältnis von Beitragszahler zu Rentenempfänger fliesst mit in die Bestimmung der Rentenhöhe ein.
Im Prinzip bestimmen die Politiker darüber, was der einzelne Rentenpunkt, in denen sich die Leistung des einzelnen ausdrückt, wert ist. So führte früher die Beitragszahlung zu 64% des Nettoeinkommens als Rente und heute zu 48% des Nettoeinkommens. Nur soll das Ganze nicht als eine willkürliche Setzung der Politik erscheinen, sondern sich aus einer komplizierten Rechenformel ergeben, in die auch die Einzahlung jedes Einzelnen mit einfliesst.
Von dem Problem des demographischen Wandels
Dass es Probleme mit der Rente gibt, das ist inzwischen Allgemeingut, ebenso wie die Begründung, warum es diese Probleme gibt: „Pläne für eine „Rente ab 68“ sorgen bereits für heftige Kritik. Der demographische Wandel erfordere jedoch noch grössere Einschnitte, betont Dr. Jochen Pimpertz vom Institut der Deutschen Wirtschaft (IW): „Die Demographie lässt sich nicht verändern. In den kommenden 20 bis 30 Jahre altert die Bevölkerung und deswegen kommen wir nicht umhin, die Regelaltersgrenze perspektivisch anzuheben, um die alterungsbedingten zusätzlichen Lasten fair zwischen den Generationen zu verteilen.“Bemüht wird immer wieder das Bild von den Jungen, die die Last der Alten tragen. Das Verhältnis der Jungen zu den Alten soll die Sicherheit der Renten bestimmen. Also ist immer wieder von Babyboomern die Rede, die mal für sichere Renten sorgen und dann wieder zu Last werden, wenn sie in Rente gehen. Das Bild ist allerdings sehr realitätsfremd. Schliesslich hängt die Höhe der Beitragszahlung nicht von der Anzahl der geborenen Kinder ab.
Viele Jahre gab es reichlich Kinder, aber diese wurden gar nicht gebraucht, wurden unter Jugendarbeitslosigkeit verbucht und an die Arbeitslosenversicherung zur Qualifizierung weitergereicht. Und wenn zu wenig Kinder geboren werden, dann bemisst sich der Facharbeitermangel nicht an der Menge der Arbeitskräfte, die gerne arbeiten wollen, sondern daran, ob die Unternehmen über genügend Auswahl bei den Arbeitskräften haben, um die Löhne zu diktieren. Ein Mangel herrscht dann schon bei einer Arbeitslosenquote von 5%. Die Politik ist dann bemüht, durch Import von Arbeitskräften für einen entsprechenden Überschuss zu sorgen.
Massgeblich für die Rentenkasse ist natürlich die Höhe der Löhne. Nicht nur Rot-Grün mit den Hartz-Gesetzen hat sich da um die Senkung der Löhne verdient gemacht. Mit dem wachsenden Niedriglohnsektor gibt es immer geringere Beiträge zur Rentenversicherung; und es gibt immer mehr Rentner, die von ihrer Rente nicht leben können und daher Grundsicherung beziehen, welche nur anders heisst als das Arbeitslosengeld II bzw. Hartz IV. Das belastet die öffentlichen Haushalte. Deshalb müssen die Renten dringend reformiert werden.
Mit der Begründung des demographischen Wandels für eine Rentenreform wird die Wirkung der gelaufenen Lohnsenkungen, die mit der Inflation fortschreiten – denn alle Lohnabschlüsse liegen zur Zeit unter der Inflationsrate – in das Verhältnis von Jung und Alt verwandelt und die Jungen gegen die Alten aufgestachelt.
Ginge es wirklich um die Versorgung der Alten durch die Jungen, dürfte dies auch dann kein Problem sein, wenn es weniger Junge und mehr Alte gibt. Schliesslich produzieren junge Menschen heute viele Dinge in weniger Zeit als früher und können in der gleichen Zeit also viel mehr Produkte herstellen. Dieser technische Fortschritt kommt aber nicht denen zu Gute, die arbeiten oder gearbeitet haben, sondern denen, die arbeiten lassen.
Die Altersvorsorge ist eine sehr persönliche Sache
In der Rentendebatte ist immer häufiger von dem Drei-Säulen-Modell der Alterssicherung die Rede: „Ihre Altersvorsorge ist ein ganz persönlicher Mix. Die wichtigste Einnahmequelle im Alter ist und bleibt für einen grossen Teil der Bevölkerung in Deutschland die gesetzliche Rente. Sie bildet nach wie vor ein staatlich garantiertes Fundament in Sachen Altersvorsorge. Daneben sind Alterseinkünfte aus betrieblicher Altersvorsorge oder privater Vorsorge möglich. Deshalb spricht man vom „Drei-Säulen-Modell“. Wie Sie diese Bandbreite für Ihre Altersvorsorge nutzen, hängt von Ihren individuellen Bedürfnissen und Möglichkeiten ab. Altersvorsorge ist also eine sehr persönliche Sache.“Dass es sich bei der Altersvorsorge um eine ganz persönliche Angelegenheit handelt, widerlegt schon die erste Säule der Altersvorsorge, die dem Einzelnen gar nicht zur Wahl steht. Mit dem ersten Satz des Zitates ist eine Absage erteilt an die Vorstellung, mit der Rentenversicherung sei so etwas wie eine gesellschaftlich gegebene und ausreichende Absicherung für Lohn- und Gehaltsempfänger im Alter vorhanden. Es ist eine der zweifelhaften Errungenschaften der früheren Rot-Grünen Regierung, die die Lohn-Nebenkosten, also den staatlich fixierten Anteil der Lohnkosten für die Sozialversicherungen, für zu hoch befand und nicht nur die Löhne, sondern auch die Renten kräftig senkte. Damit wurde offiziell aufgekündigt, dass die Rente im Alter irgendwie den Lebensstandard absichern würde.
Die Absicherung für die Zeit ohne Arbeitseinkommen im Alter wurde zur privaten Angelegenheit erklärt. Die abhängig Beschäftigten wurden aufgefordert, freiwillig zusätzlich eine Altersvorsorge zu betreiben. Dazu hat Rot-Grün den Betroffenen ein Angebot in Form der Riester-Rente gemacht. Wer zusätzlich sich gegen Altersarmut versichert, erhält einen staatlichen Zuschuss. Damit hat diese Regierung den Versicherungsunternehmen eine neue Geschäftssphäre eröffnet. Das Ergebnis ist bekannt: „Hohe Kosten, magere Rendite – die geförderte private Altersvorsorge in Deutschland ist heftig umstritten (…) Die Zurückhaltung vieler Vorsorgesparer hat Gründe. Nach einer Auswertung der „Bürgerbewegung Finanzwende“ fliesst durchschnittlich jeder vierte Euro, der in einen Riester-Vertrag eingezahlt wird, in die Finanzierung der Kosten. Die Anbieter, Versicherer, Banken und Fondsgesellschaften verdienen also kräftig mit.“
Während für die Anbieter der Gewinn gesichert ist, musste ausdrücklich gesetzlich geregelt werden, dass die Versicherten wenigstens im Alter ihre eingezahlten Beträge zurückerhalten.
Während die erste Säule drastisch reduziert wurde, scheitert die zweite Säule bei vielen schon am fehlenden Einkommen, schliesslich zeigt die Einrichtung eines Niedriglohnsektors seine Wirkung: „Neue Zahlen zeigen jetzt, wie gross das Problem der Altersarmut bei geringfügig Beschäftigten künftig werden könnte: Fast 1,2 Millionen droht demnach wegen fehlender Rentenansprüche ein Ruhestand mit sehr wenig Geld. Wie aus einer Anfrage der Linke-Fraktion hervorgeht, zahlt gut die Hälfte der rund 2,3 Millionen geringfügig Beschäftigten zwischen 25 und 65 Jahren nicht in die Rentenkasse ein.“ (WAZ 26.8.2021)
Diese Rechnung gibt nur ein schiefes Bild wieder. Denn selbst bei Einzahlung in die Rentenkasse können die geringfügig Beschäftigten keinen Rentenanspruch erwerben, der über die Grundsicherung hinausweist. Und auch alle Vollzeit-Beschäftigten mit Mindestlohn und kurz darüber erwerben keinen nennenswerten Rentenanspruch. Die jetzt gehandelten Vorschläge zum Mindestlohn zielen ja gerade darauf, diese Menschen von staatlichen Zuschüssen im Alter unabhängig zu machen. Das bedeutet nicht, dass sie damit der Armut entkommen.
Die dritte Säule der Altersvorsorge sollen die Betriebsrenten bilden: „Als Arbeitnehmer haben Sie Anspruch auf Entgeltumwandlung, also darauf, dass Teile Ihres Lohns oder Gehalts für eine spätere Betriebsrente gespart werden.“ (Deutsche Rentenversicherung: Betriebliche Altersvorsorge.pdf) Ein bemerkenswerter Rechtsanspruch wird hier gefeiert. Arbeitnehmer haben den Anspruch, dass ihr Arbeitgeber einen Teil ihres Lohns unversteuert in eine Finanzanlage einzahlt, die er bestimmt. Was er an Sozialabgaben bei dieser Regelung spart, soll er in diese Einlage einbringen. Auch diese Form der Alterssicherung muss der Mensch sich leisten können.
Mit den drei Säulen haben sich die Regierenden aller Parteien einen Anspruch entledigt: Dass man von seiner gesetzlichen Rente leben kann. Auch für Lohnabhängige ist damit Alterssicherung eine Privatangelegenheit geworden, was nicht bedeutet, dass man deswegen vom Staat weniger zur Kasse gebeten würde.
Wahlkampf – Streit um Renten
Im Wahlkampf wird immer wieder das Bild bemüht, dass es bei der Wahl auch immer um eine Entscheidung in der Sache geht. Dazu gibt die Rentenfrage ein schönes Beispiel ab. So will die CDU eine „Generationenrente“ prüfen, bei der der Staat einen bestimmten Betrag ab der Geburt in einen Fonds einzahlt, der sein Geld am Kapitalmarkt anlegt. Die SPD spricht vom schwedischen Modell, bei dem jeder Bürger verpflichtet wird, 2,5% seiner Einkünfte am Kapitalmarkt anzulegen. Die AfD setzt auf eine Fondslösung.Die FDP schlägt vor, 2% des Beitrags zur Rentenversicherung in eine gesetzliche Aktienrente einzuzahlen, während die Grünen für eine kapitalgedeckte Altersvorsorge eintreten. Wahrlich schöne Wahlalternativen, die alle die Rente vom Kapitalwachstum abhängig machen wollen, ohne dass Unternehmen oder Staat weiter belastet oder besser noch entlastet werden. Die Linke schert da etwas aus und tritt für eine höhere Absicherung von 53% des Nettolohnes ein, als Realpolitiker gehen sie davon aus, dass auch da die Beitragszahler zur Kasse gebeten werden.
Ein Grund zum Wählen soll die Rente schon deshalb sein, weil sie in den Programmen der Parteien vorkommen, auch wenn den Wählern versprochen wird, dass auch in Zukunft ihre Alterssicherung eine unsichere Angelegenheit ist.