Über das neue Polizeigesetz Schlesiwg-Holstein: Bündniss gegen das neue Polizeirecht
Politik
Die Verabschiedung des neuen Polizeigesetzes in S-H am 26.02. dieses Jahres ist für das Bündnis gegen eben dieses Gesetz kein Grund, nun Frieden mit dem geschaffenen Status Quo zu machen und ihren Protest dagegen nicht mehr zu artikulieren.
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16. März 2021
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Korrektur
Auch in Deutschland hat Polizeibrutalität ein lange Tradition und ist in der medialen Öffentlichkeit ausreichend dokumentiert. Die Festnahmegriffe sind schon lange gesundheitsgefährdend und unerträglich brutal. Die breite Gesellschaft lässt es zu, auch wenn es nicht selten ihre eigenen Kinder betrifft und das Vorgehen in keinem Verhältnis zum Anlass steht.
Das Bewusstsein, dass es jede/n anlasslos und verdachtsunabhängig treffen kann, wird sich in der Anwendung der neuen Gesetze erst allmählich – und vielleicht zu spät – durchsetzen. Die rechtliche Gegenwehr ist schon immer kaum möglich gewesen und hat jetzt eine deutliche Schwächung erfahren.
Der in Schlesiwg-Holstein geschlossene Kompromiss mit den GRÜNEN, wonach „Racial profiling“ nicht zugelassen werde, hilft darüber nicht hinweg, dass Kindern unter 14 Jahren zum finalem Rettungsschuss frei gegeben werden. Der Hinweis auf dem „internationalem Terrorismus“ ist da keine Argumentationshilfe, sondern eine beliebig erweiterbare Möglichkeit, Erschossene im Nachhinein zu Terroristen zu erklären.
Insbesondere diese Handhabe ruft üble Erinnerungen gerade aus der deutschen Geschichte wach, und so verwundert es nicht, dass ausgerechnet die AfD dieses Gesetz begrüsst. Insbesondere die massiven Grundrechtsverletzungen durch den Wegfall der Unschuldsvermutung müssten eigentlich alle Rechtsschützer auf Alarmstellung bringen.
Das Bündnis, dass sehr verschiedenen aktiven Gruppen in S-H vereinigt, arbeitet weiter gegen das Gesetz und überlegt sich weitere rechtliche Schritte.